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Regelinsolvenz für Selbstständige

Mit der Regelinsolvenz in drei Jahren schuldenfrei, Ihre Selbstständigkeit behalten Sie.

Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Selbstständige und Freiberufler. Wir bereiten den Antrag in 6 Wochen bis 3 Monaten vor und sichern vorher Ihren Betrieb und Ihr Vermögen. Zum Festpreis, bis Sie schuldenfrei sind. Ob es auch ohne Insolvenz geht, klären wir vorher.

Alternative H1Mit der Regelinsolvenz in drei Jahren schuldenfrei, mit oder ohne Ihren Betrieb.

Unsicher, ob Ihr Betrieb das übersteht? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

Bild: Andre und Slava nebeneinander, lächelnd, ruhiger Hintergrund. Kein Formular, kein Text im Bild.

2.500+ Mandate pro Jahr
seit 14 Jahren bundesweite Schuldnerberatung
10.000+ kostenfreie Erstberatungen pro Jahr
Kurz erklärt

Was die Regelinsolvenz ist

Das Insolvenzgericht regelt Ihre Schulden in einem festen Verfahren. Drei Jahre lang geht der pfändbare Teil Ihrer Einkünfte an einen Insolvenzverwalter. Danach erlässt Ihnen das Gericht alle restlichen Schulden. Ihre Selbstständigkeit müssen Sie dafür nicht aufgeben.

Ruhe
Ab Ihrem Auftrag

Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag bleibt sicher auf Ihrem Konto. 95 Prozent der Gläubiger melden sich nach unserem Schreiben nicht mehr bei Ihnen.

Dauer
3 Jahre

ab Eröffnung des Verfahrens. Mit Insolvenzplan 4 bis 12 Monate.

Ihr Betrieb
Fortführung möglich

der Insolvenzverwalter kann Ihre Tätigkeit freigeben.

Kosten
Festpreis oder 0 €

1.149,99 € plus 45,99 € je Gläubiger. Mit Beratungshilfeschein kostenfrei.

Foto: Andre Kraus, lächelnd
„Es ist ein Irrglaube, dass die Insolvenz das Ende der Selbstständigkeit bedeutet. Die meisten unserer Mandanten arbeiten nach der Eröffnung weiter, nur ohne den Druck der Gläubiger."
Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gründer der Kanzlei
Voraussetzungen

Für wen die Regelinsolvenz gilt

Die Regelinsolvenz ist das Verfahren für alle, die selbstständig sind oder waren. Die Grenze zur Privatinsolvenz zieht die Zahl der Gläubiger.

  • Sie können Ihre Schulden nicht mehr bezahlen.Die Höhe spielt keine Rolle.
  • Sie sind selbstständig oder Freiberufler.Oder Sie waren es und haben mehr als 19 Gläubiger. Bei weniger Gläubigern gilt die Privatinsolvenz.
  • Ihr Lebensmittelpunkt ist in Deutschland.

Ihre Situation ist anders?

Der Ablauf

So läuft die Regelinsolvenz ab

Drei Abschnitte. Die Vorbereitung ist bei der Regelinsolvenz der wichtigste Teil, hier entscheidet sich, ob Ihr Betrieb weiterläuft.

Was in den ersten Tagen passiert
Heute

Sie rufen an oder wir Sie. 20 Minuten, kostenlos.

Tag 1 bis 2

Vollmacht per E-Mail, Post oder online. Danach übernehmen wir.

Woche 1

Wir ermitteln alle Gläubiger über die Register und schreiben sie an.

Ab jetzt

Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag ist auf dem Konto geschützt. Briefe und Anrufe laufen über uns, 95 Prozent der Gläubiger melden sich nicht mehr.

Abschnitt 1

Vorbereitung

6 Wochen bis 3 Monate
  1. Kostenloses Erstgespräch und Vollmacht. Wir fragen alle Schuldenregister ab und ermitteln jeden Gläubiger.
  2. Sie eröffnen ein neues Konto bei einer anderen Bank.
  3. Sie bilden eine Rücklage für 2 bis 3 Monate. So lange dauert es vom Antrag bis zur Eröffnung, in dieser Zeit sind Sie noch nicht geschützt.
  4. Wir entscheiden mit Ihnen, ob Sie den Betrieb fortführen, einstellen oder eine Auffanggesellschaft gründen, in der Sie als Angestellter weiterarbeiten.
  5. Wir sichern Ihr Vermögen, soweit das Gesetz es erlaubt, und schreiben Ihre Gläubiger an. Danach stellen 95 Prozent den Kontakt ein.
  6. Sie stellen die Zahlungen ein, wir reichen den Antrag ein.
Tipp vom Fachanwalt

Wenn Sie den Betrieb ohnehin einstellen wollen, dauert die Vorbereitung etwa 6 Wochen. Mit Auffanggesellschaft bis zu 3 Monate.

Abschnitt 2

Insolvenzverfahren

3 Jahre ab Eröffnung
  • Mit der Eröffnung stoppt das Gericht alle Pfändungen und Vollstreckungen (§§ 88, 89 InsO).
  • Der Insolvenzverwalter entscheidet über die Freigabe Ihrer Selbstständigkeit. Nach der Freigabe gehören neue Einnahmen Ihnen.
  • Statt eines Gehalts wird bei Selbstständigen ein fiktives Einkommen angesetzt. Nur was darüber liegt, geht an den Verwalter.
  • Sie müssen Ihre Einkünfte offenlegen, Wechsel melden und eine Erbschaft zur Hälfte abgeben.
  • Der Verwalter meldet sich etwa einmal im Jahr.
Abschnitt 3

Restschuldbefreiung

nach 3 Jahren
  • Drei Jahre nach der Eröffnung erlässt Ihnen das Gericht alle restlichen Schulden, unabhängig davon, wie viel zurückgezahlt wurde.
  • Ausgenommen sind nur Geldstrafen, Bußgelder, Schulden aus vorsätzlichen Straftaten und vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt.
  • Drei Jahre nach der Restschuldbefreiung löscht die Schufa den Eintrag.
Schneller fertig

Leistet jemand aus Ihrem Umfeld eine Einmalzahlung, endet das Verfahren mit einem Insolvenzplan nach 4 bis 12 Monaten. Mehr zum Insolvenzplan

Ihr nächster Schritt

Kostenlose Erstberatung für Schuldner, am Telefon

Im Erstgespräch klären wir, ob Fortführung, Auffanggesellschaft oder Vergleich für Sie der richtige Weg ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie sprechen mit einem Berater aus unserem Team, das nur Schulden und Insolvenz macht. Am Ende des Gesprächs haben Sie einen konkreten ersten Plan für Ihren Weg aus den Schulden.

Kein Geld für einen Anwalt? Mit Beratungshilfeschein arbeiten wir kostenfrei für Sie.

30.000 Mandanten seit 2012
10.000+ Erstberatungen pro Jahr
1Ihre Situation2Ihre Daten
Unter 5.000 €5.000 € bis 25.000 €25.000 € bis 75.000 €75.000 € bis 250.000 €Mehr als 250.000 €Unsicher
SelbstständigAngestelltBeamterArbeitslosRentner/-inSonstiges
z. B. 2.400 €
Unter 19Mehr als 19keine Angaben / unsicher
JaNein

Ihre Angaben nutzen wir nur für die Analyse und den Rückruf.

Lieber nur kurz sprechen? Rückruf anfordern, wir melden uns innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Vorteile und Nachteile der Regelinsolvenz

Vorteile

  • Sie können weiterarbeiten.Nach der Freigabe durch den Verwalter gehören neue Einnahmen Ihnen.
  • Sie werden sicher schuldenfrei.Unabhängig von der Höhe der Schulden und der Rückzahlung.
  • Der Zeitpunkt steht fest.Drei Jahre nach Eröffnung, mit Insolvenzplan früher.
  • Ab Eröffnung keine Pfändungen und keine Mahnungen mehr.
  • Oft mehr Geld als vorher.Das fiktive Einkommen liegt häufig unter dem, was Sie heute an Gläubiger zahlen.
  • Wenig Aufwand im Verfahren.Der Verwalter meldet sich etwa einmal im Jahr.

Nachteile

  • Der Verwalter bewertet Ihren Betrieb und kann ihn auflösen.Eine Auffanggesellschaft oder der Vergleich ohne Insolvenz schützen den Betrieb.
  • Pfändbares Vermögen geht an den Verwalter.Beim Vergleich behalten Sie Ihr Vermögen.
  • Neue Schulden nach der Eröffnung fallen nicht unter die Restschuldbefreiung.Deshalb planen wir die Fortführung vorher genau.
  • Das Verfahren wird im Insolvenzregister veröffentlicht.Der Vergleich kommt ohne Gericht aus.
  • Drei Jahre sind eine lange Zeit.Mit dem Insolvenzplan sind Sie in 4 bis 12 Monaten fertig.
Pfändungsrechner
z. B. 2.400 €
0 ▾
Bleibt Ihnen jeden Monat
1.590,00 €

Pfändbar: 810,00 €. Grundfreibetrag ab 01.07.2026: 1.590 €, mit Unterhaltspflichten mehr.

Was Ihnen bleibt

Was Ihnen von Ihren Gewinnen bleibt

Bei Selbstständigen setzt der Verwalter ein fiktives Einkommen an, also das, was Sie als Angestellter verdienen würden. Nur was darüber liegt, geht an den Verwalter. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.590 € im Monat.

Mit einem P-Konto ist dieser Betrag auch auf Ihrem Konto vor Pfändungen geschützt. Mehr zum P-Konto

Häufige Fragen zur Regelinsolvenz

Kann ich meinen Betrieb weiterführen?

Ja, wenn der Insolvenzverwalter Ihre Tätigkeit freigibt. Das ist bei den meisten unserer Mandanten der Fall. Wir bereiten die Freigabe vor.

Was ist eine Auffanggesellschaft?

Eine Person Ihres Vertrauens gründet eine UG oder GmbH, in der Sie als Geschäftsführer angestellt sind. Ihr Betrieb läuft dort weiter, die Insolvenz betrifft nur Sie als Person.

Was ist das fiktive Einkommen?

Der Betrag, den Sie als Angestellter in Ihrem Beruf verdienen würden. Daran bemisst sich, was pfändbar ist, nicht an Ihrem tatsächlichen Gewinn.

Was passiert mit meinem Geschäftskonto?

Eröffnen Sie vor dem Antrag ein neues Konto bei einer anderen Bank. Das alte kann die Bank nach Eröffnung schließen.

Wie viele Gläubiger sind zu viele?

Für die Regelinsolvenz gibt es keine Grenze. Waren Sie früher selbstständig und haben weniger als 20 Gläubiger, gilt die Privatinsolvenz.

Wann ist der Schufa-Eintrag weg?

Sechs Monate nach der Restschuldbefreiung.

Ihre Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir sie.

Kostenlose Erstberatung
Kosten

Was die Regelinsolvenz kostet

Unser Honorar ist ein Festpreis. Er steht vor der Beauftragung fest und richtet sich nach der Zahl Ihrer Gläubiger.

Sie zahlen selbst
Festpreis

nach Zahl der Gläubiger, in 1 bis 6 Monatsraten.

Mit Beratungshilfeschein
0 €

für unsere Arbeit. Den Schein bekommen Sie beim Amtsgericht, wenn Ihr Einkommen gering ist. Ob das bei Ihnen geht, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.

PositionPreis
Grundpreis Regelinsolvenz1.149,99 €
je Gläubiger45,99 €
je Immobilie124,36 €
Beispiel mit 20 Gläubigern2.069,79 €

Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Registerabfragen sind enthalten.

  • Ratenzahlung in 1 bis 6 Monatsraten.Wir beginnen mit der Arbeit, sobald die Hälfte der Raten bei uns ist.
  • Mit Beratungshilfeschein kostenfrei.Den Schein bekommen Sie beim Amtsgericht, wenn Ihr Einkommen gering ist.
  • Gerichts- und Verwalterkosten von rund 2.000 € werden gestundet.Bei geringem Einkommen zahlen Sie während des Verfahrens nichts.
Kostenrechner

Berechnen Sie Ihr Honorar, bevor Sie uns anrufen.

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2.069,79 €

In 1 bis 6 Raten zahlbar. Mit Beratungshilfeschein 0 €.

Warum eine Fachanwaltskanzlei und keine Schuldnerberatungsstelle

Beide dürfen die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Der Unterschied liegt in Wartezeit, Aufwand und Haftung.

KRAUS GHENDLERÖffentliche SchuldnerberatungGewerbliche Schuldenregulierer
Erster Termininnerhalb von 1 bis 2 Werktagen6 bis 9 Monate Wartezeitsofort
Bis zum Antrag4 bis 6 Wochen1 bis 2 Jahreoft offen, laufende Gebühren
Gläubiger ermittelnwir fragen alle Register abSie tragen alles selbst zusammenselten
KostenFestpreis, mit Beratungshilfe kostenfreikostenlosmonatliche Gebühren ohne festes Ende
Haftunganwaltliche Haftung für unsere Arbeitkeinekeine
Kundenstimmen

Selbstständige, die den Schritt gegangen sind

„Mir wurde meine Angst bezüglich einer Privatinsolvenz voll und ganz genommen. Mit meinen Sorgen wegen meiner Schulden war ich nicht mehr alleine."

Mandantin, ProvenExpert

„Die haben in wenigen Wochen alles eingeleitet, wo ein anderer Anwalt ein Jahr keinen Plan hatte."

Mandant, Trustpilot

„Hier ist alles plausibel, zuverlässig, verständlich und hilfsbereit. Vorherige Bedenken über Abläufe und Kosten kann man getrost vergessen."

Mandant, anwalt.de
Badge: ProvenExpert, Gesamtnote und Bewertungsanzahl
Badge: Trustpilot, Sterne und Bewertungsanzahl
Ihre Ansprechpartner

Wer Ihre Regelinsolvenz begleitet

Vom ersten Gespräch bis zum Ende haben Sie einen festen Ansprechpartner.

Foto: Andre Kraus

Andre Kraus

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner

Foto: Dr. Veaceslav Ghendler

Dr. Veaceslav Ghendler

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner

Foto: Johanna Hermann-Seifert

Johanna Hermann-Seifert

Rechtsanwältin für Insolvenzrecht

Die Kanzlei kennenlernen

Sie haben sich für die Regelinsolvenz entschieden?

Auf der Beauftragungsseite füllen Sie Vollmacht und Auftrag online aus. Wir beginnen, sobald die Unterlagen bei uns sind.

Regelinsolvenz beauftragen

Die anderen Wege aus den Schulden

Privatinsolvenz

Das gerichtliche Verfahren für Privatpersonen. Ab Eröffnung vor Pfändungen geschützt, nach drei Jahren schuldenfrei.

Zur Privatinsolvenz

Außergerichtlicher Vergleich

Schuldenfrei ohne Insolvenz. Wir handeln mit Ihren Gläubigern eine Quote von 20 bis 30 Prozent aus, in etwa vier Monaten.

Zum Vergleich

Insolvenzplan

Mit der Einmalzahlung eines Dritten in 4 bis 12 Monaten schuldenfrei.

Zum Insolvenzplan
Rückrufwunsch

Wir rufen Sie zurück.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.

Bild: Berater freundlich im Telefonat, Seitenprofil am Monitor. Offen und sympathisch, kein Anwalt im schwarzen Anzug hinter großem Schreibtisch.
Rückruf anfordern
Vor- und Nachname
Wir rufen Sie hier an
z. B. heute Nachmittag, morgen Vormittag

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.

Ratgeber zur Regelinsolvenz

Tipps und Antworten aus 14 Jahren Praxis.

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Mit einer Auffanggesellschaft bleibt Ihr Betrieb erhalten

Wer gründet, wer haftet und was der Insolvenzverwalter prüft.

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