Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Selbstständige und Freiberufler. Wir bereiten den Antrag in 6 Wochen bis 3 Monaten vor und sichern vorher Ihren Betrieb und Ihr Vermögen. Zum Festpreis, bis Sie schuldenfrei sind. Ob es auch ohne Insolvenz geht, klären wir vorher.
Alternative H1Mit der Regelinsolvenz in drei Jahren schuldenfrei, mit oder ohne Ihren Betrieb.
Unsicher, ob Ihr Betrieb das übersteht? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.
Das Insolvenzgericht regelt Ihre Schulden in einem festen Verfahren. Drei Jahre lang geht der pfändbare Teil Ihrer Einkünfte an einen Insolvenzverwalter. Danach erlässt Ihnen das Gericht alle restlichen Schulden. Ihre Selbstständigkeit müssen Sie dafür nicht aufgeben.
Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag bleibt sicher auf Ihrem Konto. 95 Prozent der Gläubiger melden sich nach unserem Schreiben nicht mehr bei Ihnen.
ab Eröffnung des Verfahrens. Mit Insolvenzplan 4 bis 12 Monate.
der Insolvenzverwalter kann Ihre Tätigkeit freigeben.
1.149,99 € plus 45,99 € je Gläubiger. Mit Beratungshilfeschein kostenfrei.
„Es ist ein Irrglaube, dass die Insolvenz das Ende der Selbstständigkeit bedeutet. Die meisten unserer Mandanten arbeiten nach der Eröffnung weiter, nur ohne den Druck der Gläubiger."Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gründer der Kanzlei
Die Regelinsolvenz ist das Verfahren für alle, die selbstständig sind oder waren. Die Grenze zur Privatinsolvenz zieht die Zahl der Gläubiger.
Drei Abschnitte. Die Vorbereitung ist bei der Regelinsolvenz der wichtigste Teil, hier entscheidet sich, ob Ihr Betrieb weiterläuft.
Sie rufen an oder wir Sie. 20 Minuten, kostenlos.
Vollmacht per E-Mail, Post oder online. Danach übernehmen wir.
Wir ermitteln alle Gläubiger über die Register und schreiben sie an.
Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag ist auf dem Konto geschützt. Briefe und Anrufe laufen über uns, 95 Prozent der Gläubiger melden sich nicht mehr.
Wenn Sie den Betrieb ohnehin einstellen wollen, dauert die Vorbereitung etwa 6 Wochen. Mit Auffanggesellschaft bis zu 3 Monate.
Leistet jemand aus Ihrem Umfeld eine Einmalzahlung, endet das Verfahren mit einem Insolvenzplan nach 4 bis 12 Monaten. Mehr zum Insolvenzplan
Im Erstgespräch klären wir, ob Fortführung, Auffanggesellschaft oder Vergleich für Sie der richtige Weg ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie sprechen mit einem Berater aus unserem Team, das nur Schulden und Insolvenz macht. Am Ende des Gesprächs haben Sie einen konkreten ersten Plan für Ihren Weg aus den Schulden.
Kein Geld für einen Anwalt? Mit Beratungshilfeschein arbeiten wir kostenfrei für Sie.
Ihre Angaben nutzen wir nur für die Analyse und den Rückruf.
Lieber nur kurz sprechen? Rückruf anfordern, wir melden uns innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Pfändbar: 810,00 €. Grundfreibetrag ab 01.07.2026: 1.590 €, mit Unterhaltspflichten mehr.
Bei Selbstständigen setzt der Verwalter ein fiktives Einkommen an, also das, was Sie als Angestellter verdienen würden. Nur was darüber liegt, geht an den Verwalter. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.590 € im Monat.
Mit einem P-Konto ist dieser Betrag auch auf Ihrem Konto vor Pfändungen geschützt. Mehr zum P-Konto
Ja, wenn der Insolvenzverwalter Ihre Tätigkeit freigibt. Das ist bei den meisten unserer Mandanten der Fall. Wir bereiten die Freigabe vor.
Eine Person Ihres Vertrauens gründet eine UG oder GmbH, in der Sie als Geschäftsführer angestellt sind. Ihr Betrieb läuft dort weiter, die Insolvenz betrifft nur Sie als Person.
Der Betrag, den Sie als Angestellter in Ihrem Beruf verdienen würden. Daran bemisst sich, was pfändbar ist, nicht an Ihrem tatsächlichen Gewinn.
Eröffnen Sie vor dem Antrag ein neues Konto bei einer anderen Bank. Das alte kann die Bank nach Eröffnung schließen.
Für die Regelinsolvenz gibt es keine Grenze. Waren Sie früher selbstständig und haben weniger als 20 Gläubiger, gilt die Privatinsolvenz.
Sechs Monate nach der Restschuldbefreiung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir sie.
Kostenlose ErstberatungUnser Honorar ist ein Festpreis. Er steht vor der Beauftragung fest und richtet sich nach der Zahl Ihrer Gläubiger.
nach Zahl der Gläubiger, in 1 bis 6 Monatsraten.
für unsere Arbeit. Den Schein bekommen Sie beim Amtsgericht, wenn Ihr Einkommen gering ist. Ob das bei Ihnen geht, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
| Position | Preis |
|---|---|
| Grundpreis Regelinsolvenz | 1.149,99 € |
| je Gläubiger | 45,99 € |
| je Immobilie | 124,36 € |
| Beispiel mit 20 Gläubigern | 2.069,79 € |
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Registerabfragen sind enthalten.
Berechnen Sie Ihr Honorar, bevor Sie uns anrufen.
In 1 bis 6 Raten zahlbar. Mit Beratungshilfeschein 0 €.
Beide dürfen die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Der Unterschied liegt in Wartezeit, Aufwand und Haftung.
| KRAUS GHENDLER | Öffentliche Schuldnerberatung | Gewerbliche Schuldenregulierer | |
|---|---|---|---|
| Erster Termin | innerhalb von 1 bis 2 Werktagen | 6 bis 9 Monate Wartezeit | sofort |
| Bis zum Antrag | 4 bis 6 Wochen | 1 bis 2 Jahre | oft offen, laufende Gebühren |
| Gläubiger ermitteln | wir fragen alle Register ab | Sie tragen alles selbst zusammen | selten |
| Kosten | Festpreis, mit Beratungshilfe kostenfrei | kostenlos | monatliche Gebühren ohne festes Ende |
| Haftung | anwaltliche Haftung für unsere Arbeit | keine | keine |
„Mir wurde meine Angst bezüglich einer Privatinsolvenz voll und ganz genommen. Mit meinen Sorgen wegen meiner Schulden war ich nicht mehr alleine."
Mandantin, ProvenExpert„Die haben in wenigen Wochen alles eingeleitet, wo ein anderer Anwalt ein Jahr keinen Plan hatte."
Mandant, Trustpilot„Hier ist alles plausibel, zuverlässig, verständlich und hilfsbereit. Vorherige Bedenken über Abläufe und Kosten kann man getrost vergessen."
Mandant, anwalt.deVom ersten Gespräch bis zum Ende haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner
Rechtsanwältin für Insolvenzrecht
Sie haben sich für die Regelinsolvenz entschieden?
Auf der Beauftragungsseite füllen Sie Vollmacht und Auftrag online aus. Wir beginnen, sobald die Unterlagen bei uns sind.
Das gerichtliche Verfahren für Privatpersonen. Ab Eröffnung vor Pfändungen geschützt, nach drei Jahren schuldenfrei.
Zur PrivatinsolvenzSchuldenfrei ohne Insolvenz. Wir handeln mit Ihren Gläubigern eine Quote von 20 bis 30 Prozent aus, in etwa vier Monaten.
Zum VergleichMit der Einmalzahlung eines Dritten in 4 bis 12 Monaten schuldenfrei.
Zum InsolvenzplanSie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.
Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.
Tipps und Antworten aus 14 Jahren Praxis.
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