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Privatinsolvenz

Mit der Privatinsolvenz in drei Jahren schuldenfrei.

Die Privatinsolvenz ist das gerichtliche Verfahren für Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen können. Wir bereiten Ihren Antrag in 4 bis 6 Wochen vor und übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern. Zum Festpreis, bis Sie schuldenfrei sind. Ob es auch ohne Insolvenz geht, klären wir vorher.

Alternative H1Zum Festpreis durch die Privatinsolvenz. Ab Eröffnung sind Sie vor Pfändungen geschützt, nach drei Jahren schuldenfrei.

Noch unsicher, ob es auch ohne Insolvenz geht? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

Bild: Andre und Slava nebeneinander, lächelnd, ruhiger Hintergrund. Kein Formular, kein Text im Bild.

2.500+ Mandate pro Jahr
seit 14 Jahren bundesweite Schuldnerberatung
10.000+ kostenfreie Erstberatungen pro Jahr
Kurz erklärt

Was die Privatinsolvenz ist

Das Insolvenzgericht regelt Ihre Schulden in einem festen Verfahren. Drei Jahre lang geht der pfändbare Teil Ihres Einkommens an einen Treuhänder. Danach erlässt Ihnen das Gericht alle restlichen Schulden, egal wie hoch sie sind.

Ruhe
Ab Ihrem Auftrag

Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag bleibt sicher auf Ihrem Konto. 95 Prozent der Gläubiger melden sich nach unserem Schreiben nicht mehr bei Ihnen.

Dauer
3 Jahre

ab Eröffnung des Verfahrens. Mit Insolvenzplan 4 bis 12 Monate.

Vorbereitung
4 bis 6 Wochen

bis wir Ihren Antrag einreichen. Ab Eröffnung darf niemand mehr pfänden.

Kosten
Festpreis oder 0 €

949,99 € plus 45,99 € je Gläubiger. Mit Beratungshilfeschein kostenfrei.

Foto: Andre Kraus, lächelnd
„Viele Mandanten schieben den Schritt jahrelang vor sich her. Sobald das Verfahren eröffnet ist, darf kein Gläubiger mehr pfänden oder anrufen. Die meisten sagen uns danach, dass sie früher hätten anrufen sollen."
Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gründer der Kanzlei
Voraussetzungen

Für wen die Privatinsolvenz möglich ist

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

  • Sie können Ihre Schulden nicht mehr bezahlen.Die Höhe der Schulden spielt keine Rolle. Ein Einkommen ist keine Voraussetzung, auch mit Bürgergeld oder Rente ist das Verfahren möglich.
  • Sie sind nicht selbstständig.Waren Sie früher selbstständig, geht die Privatinsolvenz bei weniger als 20 Gläubigern. Bei mehr Gläubigern ist die Regelinsolvenz der Weg.
  • Sie wohnen in Deutschland.Ihr Lebensmittelpunkt muss bei Antragstellung in Deutschland liegen.

Ihre Situation ist anders?

Der Ablauf

So läuft die Privatinsolvenz ab

Drei Abschnitte. Den ersten übernehmen wir für Sie, in den beiden anderen bleiben wir Ihr Ansprechpartner. Eröffnung 4 bis 5 Wochen nach dem Antrag, Restschuldbefreiung drei Jahre später.

Was in den ersten Tagen passiert
Heute

Sie rufen an oder wir Sie. 20 Minuten, kostenlos.

Tag 1 bis 2

Vollmacht per E-Mail, Post oder online. Danach übernehmen wir.

Woche 1

Wir ermitteln alle Gläubiger über die Register und schreiben sie an.

Ab jetzt

Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag ist auf dem Konto geschützt. Briefe und Anrufe laufen über uns, 95 Prozent der Gläubiger melden sich nicht mehr.

Abschnitt 1

Vorbereitung

4 bis 6 Wochen
  1. Kostenloses Erstgespräch und Vollmacht.
  2. Wir fragen alle Schuldenregister ab und ermitteln jeden Gläubiger, auch die vergessenen.
  3. Wir schreiben Ihre Gläubiger an. Danach stellen 95 Prozent den Kontakt zu Ihnen ein.
  4. Sie eröffnen ein neues Konto und stellen alle Zahlungen an Gläubiger ein.
  5. Wir unternehmen den gesetzlich vorgeschriebenen Einigungsversuch und stellen die Bescheinigung nach § 305 InsO selbst aus, weil wir eine geeignete Stelle sind.
  6. Wir reichen den Insolvenzantrag ein.
Tipp vom Fachanwalt

Eröffnen Sie das neue Konto bei einer anderen Bank, bevor Sie die Zahlungen einstellen. Wandeln Sie es erst bei einer Pfändung in ein P-Konto um.

Abschnitt 2

Insolvenzverfahren

3 Jahre ab Eröffnung
  • Mit der Eröffnung stoppt das Gericht alle Pfändungen und Vollstreckungen (§§ 88, 89 InsO).
  • Ein Treuhänder erhält drei Jahre lang den pfändbaren Teil Ihres Einkommens. Was unter der Pfändungsfreigrenze liegt, bleibt bei Ihnen.
  • Sie müssen einer Arbeit nachgehen oder sich um eine bemühen, Wohnungs- und Jobwechsel melden und eine Erbschaft zur Hälfte abgeben.
  • Der Treuhänder meldet sich etwa einmal im Jahr mit einem Fragebogen.
  • Bei Fragen rufen Sie uns an. Wir bleiben die ganze Zeit Ihr Ansprechpartner.
Abschnitt 3

Restschuldbefreiung

nach 3 Jahren
  • Drei Jahre nach der Eröffnung erlässt Ihnen das Gericht alle restlichen Schulden (§ 300 InsO), unabhängig davon, wie viel zurückgezahlt wurde.
  • Ausgenommen sind nur Geldstrafen, Bußgelder, Schulden aus vorsätzlichen Straftaten und vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt.
  • Sechs Monate nach der Restschuldbefreiung löscht die Schufa den Eintrag.
Schneller fertig

Leistet jemand aus Ihrem Umfeld eine Einmalzahlung, endet das Verfahren mit einem Insolvenzplan nach 4 bis 12 Monaten. Mehr zum Insolvenzplan

Ihr nächster Schritt

Kostenlose Erstberatung für Schuldner, am Telefon

In einem kurzen Telefonat klären wir Ihre Situation und sagen Ihnen, ob Vergleich oder Insolvenz für Sie besser ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie sprechen mit einem Berater aus unserem Team, das nur Schulden und Insolvenz macht. Am Ende des Gesprächs haben Sie einen konkreten ersten Plan für Ihren Weg aus den Schulden.

Kein Geld für einen Anwalt? Mit Beratungshilfeschein arbeiten wir kostenfrei für Sie.

30.000 Mandanten seit 2012
10.000+ Erstberatungen pro Jahr
1Ihre Situation2Ihre Daten
Unter 5.000 €5.000 € bis 25.000 €25.000 € bis 75.000 €75.000 € bis 250.000 €Mehr als 250.000 €Unsicher
SelbstständigAngestelltBeamterArbeitslosRentner/-inSonstiges
z. B. 2.400 €
Unter 19Mehr als 19keine Angaben / unsicher
JaNein

Ihre Angaben nutzen wir nur für die Analyse und den Rückruf.

Lieber nur kurz sprechen? Rückruf anfordern, wir melden uns innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Vorteile und Nachteile der Privatinsolvenz

Vorteile

  • Sie werden sicher schuldenfrei.Unabhängig von der Höhe Ihrer Schulden und davon, wie viel Sie zurückzahlen.
  • Der Zeitpunkt steht fest.Drei Jahre nach Eröffnung, mit Insolvenzplan früher.
  • Ab Eröffnung keine Pfändungen und keine Mahnungen mehr.Gläubiger dürfen Sie nicht mehr kontaktieren.
  • Meist bleibt Ihnen mehr Geld als vorher.Alles unter der Pfändungsfreigrenze gehört Ihnen. Mit Kindern oder Unterhaltspflichten steigt der Betrag.
  • Wenig Aufwand im Verfahren.Der Treuhänder meldet sich etwa einmal im Jahr.
  • Auch mit Bürgergeld oder Rente möglich.Mit Beratungshilfeschein begleiten wir Sie kostenfrei.

Nachteile

  • Pfändbares Einkommen und Vermögen gehen drei Jahre an den Treuhänder.Beim außergerichtlichen Vergleich behalten Sie Ihr Vermögen.
  • Das Verfahren wird im Insolvenzregister veröffentlicht.Der Vergleich kommt ohne Gericht und ohne Veröffentlichung aus.
  • Drei Jahre sind eine lange Zeit.Mit dem Insolvenzplan und einer Einmalzahlung sind Sie in 4 bis 12 Monaten fertig.
  • Der Schufa-Eintrag bleibt sechs Monate nach der Restschuldbefreiung bestehen.Beim Vergleich ist die Schufa früher bereinigt.
  • Ihr Wohnsitz muss in Deutschland sein.Ein Vergleich ist auch aus dem Ausland möglich.
Pfändungsrechner
z. B. 2.400 €
0 ▾
Bleibt Ihnen jeden Monat
1.590,00 €

Pfändbar: 810,00 €. Grundfreibetrag ab 01.07.2026: 1.590 €, mit Unterhaltspflichten mehr.

Was Ihnen bleibt

Was Ihnen im Verfahren zum Leben bleibt

Nur der Teil Ihres Einkommens über der Pfändungsfreigrenze geht an den Treuhänder. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.590 € im Monat. Für jede Person, der Sie Unterhalt zahlen, steigt der Betrag.

Mit einem P-Konto ist dieser Betrag auch auf Ihrem Konto vor Pfändungen geschützt. Mehr zum P-Konto

Häufige Fragen zur Privatinsolvenz

Kann ich mein Auto und meine Wohnung behalten?

Sie behalten alles, was Sie für Ihr tägliches Leben brauchen. Ein normales Auto bleibt, wenn Sie damit zur Arbeit fahren. Eine Immobilie lässt sich oft halten, solange noch ein Darlehen darauf läuft. Das prüfen wir vorab.

Muss mein Partner für meine Schulden aufkommen?

Nein. Ihre Schulden gehen nicht auf Ihren Ehepartner über. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie gemeinsam einen Vertrag unterschrieben haben oder eine Bürgschaft besteht.

Geht die Privatinsolvenz auch ohne Einkommen?

Ja. Ein Einkommen ist keine Voraussetzung. Mit Bürgergeld oder Rente ist das Verfahren möglich. Die Verfahrenskosten werden gestundet, unser Honorar übernimmt mit Beratungshilfeschein der Staat.

Was passiert mit Gläubigern, die ich vergessen habe?

Wir fragen vor dem Antrag alle Schuldenregister ab, damit kein Gläubiger fehlt. Taucht später trotzdem einer auf, fällt seine Forderung in der Regel ebenfalls unter die Restschuldbefreiung.

Kann das Gericht die Restschuldbefreiung verweigern?

Nur in wenigen Fällen, etwa bei falschen Angaben im Antrag oder wenn Sie während des Verfahrens Vermögen verschweigen. Wir sagen Ihnen genau, worauf Sie achten müssen.

Wann ist der Schufa-Eintrag weg?

Sechs Monate nach der Restschuldbefreiung löscht die Schufa den Eintrag. Beim außergerichtlichen Vergleich ist die Schufa früher bereinigt.

Ihre Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir sie.

Kostenlose Erstberatung
Kosten

Was die Privatinsolvenz kostet

Unser Honorar ist ein Festpreis. Er steht vor der Beauftragung fest und richtet sich nach der Zahl Ihrer Gläubiger.

Sie zahlen selbst
Festpreis

nach Zahl der Gläubiger, in 1 bis 6 Monatsraten.

Mit Beratungshilfeschein
0 €

für unsere Arbeit. Den Schein bekommen Sie beim Amtsgericht, wenn Ihr Einkommen gering ist. Ob das bei Ihnen geht, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.

PositionPreis
Grundpreis Privatinsolvenz949,99 €
je Gläubiger45,99 €
je Immobilie124,36 €
Beispiel mit 8 Gläubigern1.317,91 €

Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Registerabfragen sind enthalten.

  • Ratenzahlung in 1 bis 6 Monatsraten.Wir beginnen mit der Arbeit, sobald die Hälfte der Raten bei uns ist.
  • Mit Beratungshilfeschein kostenfrei.Den Schein bekommen Sie beim Amtsgericht, wenn Ihr Einkommen gering ist. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, ob das bei Ihnen geht.
  • Gerichts- und Treuhänderkosten von rund 2.000 € werden gestundet.Bei geringem Einkommen zahlen Sie während des Verfahrens nichts. Reicht das Einkommen auch danach nicht, erlässt das Gericht die Kosten.
Kostenrechner

Berechnen Sie Ihr Honorar, bevor Sie uns anrufen.

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Ihr Festpreis
1.317,91 €

In 1 bis 6 Raten zahlbar. Mit Beratungshilfeschein 0 €.

Warum eine Fachanwaltskanzlei und keine Schuldnerberatungsstelle

Beide dürfen die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Der Unterschied liegt in Wartezeit, Aufwand und Haftung.

KRAUS GHENDLERÖffentliche SchuldnerberatungGewerbliche Schuldenregulierer
Erster Termininnerhalb von 1 bis 2 Werktagen6 bis 9 Monate Wartezeitsofort
Bis zum Antrag4 bis 6 Wochen1 bis 2 Jahreoft offen, laufende Gebühren
Gläubiger ermittelnwir fragen alle Register abSie tragen alles selbst zusammenselten
KostenFestpreis, mit Beratungshilfe kostenfreikostenlosmonatliche Gebühren ohne festes Ende
Haftunganwaltliche Haftung für unsere Arbeitkeinekeine
Kundenstimmen

Mandanten, die den Schritt gegangen sind

„Mir wurde meine Angst bezüglich einer Privatinsolvenz voll und ganz genommen. Mit meinen Sorgen wegen meiner Schulden war ich nicht mehr alleine."

Mandantin, ProvenExpert

„Die haben in wenigen Wochen alles eingeleitet, wo ein anderer Anwalt ein Jahr keinen Plan hatte."

Mandant, Trustpilot

„Hier ist alles plausibel, zuverlässig, verständlich und hilfsbereit. Vorherige Bedenken über Abläufe und Kosten kann man getrost vergessen."

Mandant, anwalt.de
Badge: ProvenExpert, Gesamtnote und Bewertungsanzahl
Badge: Trustpilot, Sterne und Bewertungsanzahl
Ihre Ansprechpartner

Wer Ihre Privatinsolvenz begleitet

Vom ersten Gespräch bis zur Restschuldbefreiung haben Sie einen festen Ansprechpartner.

Foto: Andre Kraus

Andre Kraus

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner

Foto: Dr. Veaceslav Ghendler

Dr. Veaceslav Ghendler

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner

Foto: Johanna Hermann-Seifert

Johanna Hermann-Seifert

Rechtsanwältin für Insolvenzrecht

Die Kanzlei kennenlernen

Sie haben sich für die Privatinsolvenz entschieden?

Auf der Beauftragungsseite füllen Sie Vollmacht und Auftrag online aus. Wir beginnen, sobald die Unterlagen bei uns sind.

Privatinsolvenz beauftragen

Die anderen Wege aus den Schulden

Außergerichtlicher Vergleich

Schuldenfrei ohne Insolvenz. Wir handeln mit Ihren Gläubigern eine Quote von 20 bis 30 Prozent aus, in etwa vier Monaten.

Zum Vergleich

Regelinsolvenz

Das Verfahren für Selbstständige und Freiberufler. Ihre Selbstständigkeit können Sie dabei fortführen.

Zur Regelinsolvenz

Insolvenzplan

Mit der Einmalzahlung eines Dritten in 4 bis 12 Monaten schuldenfrei.

Zum Insolvenzplan
Rückrufwunsch

Wir rufen Sie zurück.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.

Bild: Berater freundlich im Telefonat, Seitenprofil am Monitor. Offen und sympathisch, kein Anwalt im schwarzen Anzug hinter großem Schreibtisch.
Rückruf anfordern
Vor- und Nachname
Wir rufen Sie hier an
z. B. heute Nachmittag, morgen Vormittag

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.

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