Die Privatinsolvenz ist das gerichtliche Verfahren für Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen können. Wir bereiten Ihren Antrag in 4 bis 6 Wochen vor und übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern. Zum Festpreis, bis Sie schuldenfrei sind. Ob es auch ohne Insolvenz geht, klären wir vorher.
Alternative H1Zum Festpreis durch die Privatinsolvenz. Ab Eröffnung sind Sie vor Pfändungen geschützt, nach drei Jahren schuldenfrei.
Noch unsicher, ob es auch ohne Insolvenz geht? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.
Das Insolvenzgericht regelt Ihre Schulden in einem festen Verfahren. Drei Jahre lang geht der pfändbare Teil Ihres Einkommens an einen Treuhänder. Danach erlässt Ihnen das Gericht alle restlichen Schulden, egal wie hoch sie sind.
Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag bleibt sicher auf Ihrem Konto. 95 Prozent der Gläubiger melden sich nach unserem Schreiben nicht mehr bei Ihnen.
ab Eröffnung des Verfahrens. Mit Insolvenzplan 4 bis 12 Monate.
bis wir Ihren Antrag einreichen. Ab Eröffnung darf niemand mehr pfänden.
949,99 € plus 45,99 € je Gläubiger. Mit Beratungshilfeschein kostenfrei.
„Viele Mandanten schieben den Schritt jahrelang vor sich her. Sobald das Verfahren eröffnet ist, darf kein Gläubiger mehr pfänden oder anrufen. Die meisten sagen uns danach, dass sie früher hätten anrufen sollen."Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gründer der Kanzlei
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Drei Abschnitte. Den ersten übernehmen wir für Sie, in den beiden anderen bleiben wir Ihr Ansprechpartner. Eröffnung 4 bis 5 Wochen nach dem Antrag, Restschuldbefreiung drei Jahre später.
Sie rufen an oder wir Sie. 20 Minuten, kostenlos.
Vollmacht per E-Mail, Post oder online. Danach übernehmen wir.
Wir ermitteln alle Gläubiger über die Register und schreiben sie an.
Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag ist auf dem Konto geschützt. Briefe und Anrufe laufen über uns, 95 Prozent der Gläubiger melden sich nicht mehr.
Eröffnen Sie das neue Konto bei einer anderen Bank, bevor Sie die Zahlungen einstellen. Wandeln Sie es erst bei einer Pfändung in ein P-Konto um.
Leistet jemand aus Ihrem Umfeld eine Einmalzahlung, endet das Verfahren mit einem Insolvenzplan nach 4 bis 12 Monaten. Mehr zum Insolvenzplan
In einem kurzen Telefonat klären wir Ihre Situation und sagen Ihnen, ob Vergleich oder Insolvenz für Sie besser ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie sprechen mit einem Berater aus unserem Team, das nur Schulden und Insolvenz macht. Am Ende des Gesprächs haben Sie einen konkreten ersten Plan für Ihren Weg aus den Schulden.
Kein Geld für einen Anwalt? Mit Beratungshilfeschein arbeiten wir kostenfrei für Sie.
Ihre Angaben nutzen wir nur für die Analyse und den Rückruf.
Lieber nur kurz sprechen? Rückruf anfordern, wir melden uns innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Pfändbar: 810,00 €. Grundfreibetrag ab 01.07.2026: 1.590 €, mit Unterhaltspflichten mehr.
Nur der Teil Ihres Einkommens über der Pfändungsfreigrenze geht an den Treuhänder. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.590 € im Monat. Für jede Person, der Sie Unterhalt zahlen, steigt der Betrag.
Mit einem P-Konto ist dieser Betrag auch auf Ihrem Konto vor Pfändungen geschützt. Mehr zum P-Konto
Sie behalten alles, was Sie für Ihr tägliches Leben brauchen. Ein normales Auto bleibt, wenn Sie damit zur Arbeit fahren. Eine Immobilie lässt sich oft halten, solange noch ein Darlehen darauf läuft. Das prüfen wir vorab.
Nein. Ihre Schulden gehen nicht auf Ihren Ehepartner über. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie gemeinsam einen Vertrag unterschrieben haben oder eine Bürgschaft besteht.
Ja. Ein Einkommen ist keine Voraussetzung. Mit Bürgergeld oder Rente ist das Verfahren möglich. Die Verfahrenskosten werden gestundet, unser Honorar übernimmt mit Beratungshilfeschein der Staat.
Wir fragen vor dem Antrag alle Schuldenregister ab, damit kein Gläubiger fehlt. Taucht später trotzdem einer auf, fällt seine Forderung in der Regel ebenfalls unter die Restschuldbefreiung.
Nur in wenigen Fällen, etwa bei falschen Angaben im Antrag oder wenn Sie während des Verfahrens Vermögen verschweigen. Wir sagen Ihnen genau, worauf Sie achten müssen.
Sechs Monate nach der Restschuldbefreiung löscht die Schufa den Eintrag. Beim außergerichtlichen Vergleich ist die Schufa früher bereinigt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir sie.
Kostenlose ErstberatungUnser Honorar ist ein Festpreis. Er steht vor der Beauftragung fest und richtet sich nach der Zahl Ihrer Gläubiger.
nach Zahl der Gläubiger, in 1 bis 6 Monatsraten.
für unsere Arbeit. Den Schein bekommen Sie beim Amtsgericht, wenn Ihr Einkommen gering ist. Ob das bei Ihnen geht, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
| Position | Preis |
|---|---|
| Grundpreis Privatinsolvenz | 949,99 € |
| je Gläubiger | 45,99 € |
| je Immobilie | 124,36 € |
| Beispiel mit 8 Gläubigern | 1.317,91 € |
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Registerabfragen sind enthalten.
Berechnen Sie Ihr Honorar, bevor Sie uns anrufen.
In 1 bis 6 Raten zahlbar. Mit Beratungshilfeschein 0 €.
Beide dürfen die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Der Unterschied liegt in Wartezeit, Aufwand und Haftung.
| KRAUS GHENDLER | Öffentliche Schuldnerberatung | Gewerbliche Schuldenregulierer | |
|---|---|---|---|
| Erster Termin | innerhalb von 1 bis 2 Werktagen | 6 bis 9 Monate Wartezeit | sofort |
| Bis zum Antrag | 4 bis 6 Wochen | 1 bis 2 Jahre | oft offen, laufende Gebühren |
| Gläubiger ermitteln | wir fragen alle Register ab | Sie tragen alles selbst zusammen | selten |
| Kosten | Festpreis, mit Beratungshilfe kostenfrei | kostenlos | monatliche Gebühren ohne festes Ende |
| Haftung | anwaltliche Haftung für unsere Arbeit | keine | keine |
„Mir wurde meine Angst bezüglich einer Privatinsolvenz voll und ganz genommen. Mit meinen Sorgen wegen meiner Schulden war ich nicht mehr alleine."
Mandantin, ProvenExpert„Die haben in wenigen Wochen alles eingeleitet, wo ein anderer Anwalt ein Jahr keinen Plan hatte."
Mandant, Trustpilot„Hier ist alles plausibel, zuverlässig, verständlich und hilfsbereit. Vorherige Bedenken über Abläufe und Kosten kann man getrost vergessen."
Mandant, anwalt.deVom ersten Gespräch bis zur Restschuldbefreiung haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner
Rechtsanwältin für Insolvenzrecht
Sie haben sich für die Privatinsolvenz entschieden?
Auf der Beauftragungsseite füllen Sie Vollmacht und Auftrag online aus. Wir beginnen, sobald die Unterlagen bei uns sind.
Schuldenfrei ohne Insolvenz. Wir handeln mit Ihren Gläubigern eine Quote von 20 bis 30 Prozent aus, in etwa vier Monaten.
Zum VergleichDas Verfahren für Selbstständige und Freiberufler. Ihre Selbstständigkeit können Sie dabei fortführen.
Zur RegelinsolvenzMit der Einmalzahlung eines Dritten in 4 bis 12 Monaten schuldenfrei.
Zum InsolvenzplanSie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.
Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.
Tipps und Antworten aus 14 Jahren Praxis.
Wie viel von Ihrem Gehalt geschützt ist und wie sich der Betrag mit Kindern erhöht.
Beitrag lesenWelche Bescheinigung Sie brauchen und wie schnell der Schutz wirkt.
Beitrag lesenWas ein außergerichtlicher Vergleich kostet und für wen er sich lohnt.
Beitrag lesen