617 Beiträge aus 14 Jahren Praxis, geschrieben von unseren Fachanwälten und jedes Jahr aktualisiert. Sortiert nach der Situation, in der Sie gerade stecken.
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Die Fragen ändern sich mit der Lage. Wählen Sie den Punkt, der zu Ihnen passt.
Erste Orientierung, wenn die Schulden über den Kopf wachsen.
Sofort handeln: P-Konto, Freigrenzen, Gerichtsvollzieher.
Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz oder Insolvenzplan.
Pflichten, Treuhänder, Erbschaft, Jobwechsel, Auto.
Schufa, Konto, Kredit, Neustart.
Selbstständige und Geschäftsführer finden ihre Themen unter Regelinsolvenz und GmbH und UG, oder über den Filter „Für Selbstständige" in der Liste.
Was Sie heute tun können, was Sie lassen sollten und welche drei Wege es gibt.
Was Ihnen vom Einkommen bleibt, mit Kindern und Unterhalt, ab 01.07.2026.
Die sieben Gründe, aus denen das Gericht die Restschuldbefreiung verweigern kann.
Wer nach drei Jahren, wer nach fünf Jahren und wer per Insolvenzplan aus dem Verfahren kommt.
Wer haftet wofür und welcher Weg nach der Trennung der richtige ist.
Unterhalt zahlen, Unterhalt bekommen, was pfändbar ist.
111 kurze Antworten aus unseren Erstgesprächen. Wenn Sie mehr wissen wollen, führt jede Antwort zum ausführlichen Beitrag.
Sechs Monate nach der Restschuldbefreiung löscht die Schufa den Eintrag. Beim Vergleich früher, nach der letzten Zahlung.
Ganze Antwort lesenJa, wenn Ihr Einkommen gering ist. Den Schein bekommen Sie beim Amtsgericht, unsere Arbeit ist dann für Sie kostenfrei.
Ganze Antwort lesenNichts. Schulden gehen nicht auf den Partner über, außer bei gemeinsamen Verträgen oder Bürgschaften.
Ganze Antwort lesenJa, wenn Sie es für den Weg zur Arbeit brauchen und es keinen hohen Wert hat.
Ganze Antwort lesenNein. Übertragungen an Verwandte kann der Verwalter bis zu vier Jahre zurückholen, und sie gefährden die Restschuldbefreiung.
Ganze Antwort lesenEin Festpreis nach Zahl der Gläubiger, bei der Privatinsolvenz 949,99 € plus 45,99 € je Gläubiger. Mit Beratungshilfeschein 0 €.
Ganze Antwort lesenDer Bundestag hat die Verkürzung entfristet. Was das für laufende und neue Verfahren bedeutet.
Neuer Grundfreibetrag 1.590 €, die Beträge mit Kindern und was die Bank freigeben muss.
Wer gründet, wer haftet und was der Insolvenzverwalter prüft.
Wann eine kleinere Einmalzahlung mehr wert ist als höhere Raten.
Die Hälfte geht an den Treuhänder. Was Sie tun können, wenn eine Erbschaft ansteht.
Wann Schufa und Banken Sie wieder als normalen Kunden sehen.
Nach 20 Minuten am Telefon wissen Sie, welcher Weg aus den Schulden zu Ihrer Situation passt. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Kein Geld für einen Anwalt? Mit Beratungshilfeschein arbeiten wir kostenfrei für Sie.
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