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Ratgeber › Orientierung › Schuldenarten

Orientierung

Ich kann meine Schulden nicht mehr bezahlen. Was jetzt?

Welche Schulden Sie zuerst bezahlen müssen, welche warten können und woran Sie merken, dass Sie Hilfe brauchen.

Kurz zusammengefasst
  • Zuerst zahlen Sie Miete, Strom, Krankenkasse und Bußgelder. Sonst drohen Kündigung, Stromsperre, Leistungsstopp oder Haft.
  • Alle anderen Gläubiger können warten. Mahnungen und Inkassobriefe ändern daran nichts.
  • Sie brauchen Hilfe, sobald Sie alte Schulden mit neuen bezahlen oder Briefe nicht mehr öffnen.
  • Aus den Schulden führen drei Wege, der Vergleich, die Privatinsolvenz und die Regelinsolvenz. Alle enden mit der Schuldenfreiheit, spätestens nach drei Jahren.

Schulden sind kein Problem, solange Sie sie pünktlich zahlen. Sie werden zum Problem, wenn das nicht mehr geht. Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet, unter den unter 30-Jährigen jeder Siebte. Die häufigsten Auslöser sind Krankheit, Trennung, Arbeitslosigkeit und ein Todesfall in der Familie.

Dieser Beitrag ordnet Ihre Schulden nach Dringlichkeit. Denn die wichtigste Entscheidung in dieser Lage ist, welche Rechnung Sie zuerst bezahlen und welche nicht.

Zuerst die Schulden, die Ihre Existenz bedrohen

Vier Arten von Schulden haben Vorrang, weil die Gläubiger Ihnen sofort etwas wegnehmen können, das Sie zum Leben brauchen. Juristen nennen sie Primärschulden.

  • Miete. Bei zwei Monatsmieten Rückstand darf der Vermieter fristlos kündigen und Räumungsklage einreichen. Sprechen Sie mit dem Vermieter, bevor die zweite Miete offen ist. Das Jobcenter kann die Rückstände als Darlehen übernehmen.
  • Strom. Der Versorger kündigt die Sperre mit einer Frist an und stellt dann ab. Manipulieren Sie nie den Zähler oder die Plombe, das ist strafbar.
  • Krankenkasse. Ab zwei offenen Monatsbeiträgen ruhen Ihre Leistungen. Sie bekommen dann nur noch Notfallbehandlungen bezahlt.
  • Geldstrafen und Bußgelder. Wer nicht zahlt, riskiert eine Ersatzfreiheitsstrafe. Diese Schulden fallen auch in der Insolvenz nicht weg.

Alles andere kann warten. Ein Inkassobüro darf mahnen, aber es darf Ihnen nicht die Wohnung, den Strom oder den Arzt nehmen.

Welche Schulden Sie sonst haben und was daran besonders ist

Familie und Trennung

Unterhaltsschulden sind vom Gesetz bevorzugt. Der Gläubiger, meist das Kind oder der frühere Partner, kann tiefer in Ihr Einkommen pfänden als jeder andere. Nach einer Trennung stellt sich die Frage, wer für welche Schulden haftet. Die Antwort hängt davon ab, ob die Schulden in der Ehe oder erst nach der Trennung entstanden sind und wer den Vertrag unterschrieben hat.

Staat

Das Finanzamt braucht kein Gericht. Es kann direkt aus dem Steuerbescheid pfänden, Lohn und Konto. Dazu kommen Zinsen und Gebühren, die Steuerschuld wächst also schnell. Beantragen Sie früh eine Stundung. BAföG müssen Sie zur Hälfte zurückzahlen, den Rest nicht, und bei geringem Einkommen können Sie sich freistellen lassen.

Bank

Der Dispo ist die teuerste Schuldenfalle. Die Zinsen fressen jede Rate. Prüfen Sie, ob ein Darlehensvertrag widerrufbar ist, ob eine Umschuldung geht und ob die Insolvenz der schnellere Weg ist.

Immobilie

Ein Eigenheim mit laufendem Darlehen lässt sich in vielen Fällen halten, auch in der Insolvenz. Entscheidend ist, wie früh Sie mit der Bank sprechen. Eine Zwangsversteigerung bringt meist weniger als ein geordneter Verkauf.

Sie wissen nicht, welche Ihrer Schulden zuerst dran ist? Wir sortieren das am Telefon mit Ihnen, kostenlos.

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Konsum und Haushalt

Konsumschulden entstehen aus vielen kleinen Rechnungen, oft über Kauf auf Rechnung und Ratenkauf im Netz. Typisch ist, dass das Geld vom nächsten Monat die Rechnung vom letzten bezahlt. Irgendwann reicht das ganze Einkommen nur noch für alte Schulden.

Spielschulden

Schulden aus Spiel und Wette kann der Gläubiger nicht einklagen. Wer sie trotzdem bezahlt, bekommt das Geld aber nicht zurück. Anders bei Krediten, die Sie für das Spielen aufgenommen haben, die gelten voll.

Schulden nach einem Todesfall

Schulden lassen sich erben, aber Sie müssen das Erbe nicht annehmen. Sechs Wochen nach Kenntnis können Sie ausschlagen. Ist das Erbe schon angenommen, schützt ein Nachlassinsolvenzverfahren Ihr eigenes Vermögen.

Woran Sie merken, dass Sie Hilfe brauchen

  • Sie zahlen alte Schulden mit neuen Schulden, etwa Dispo für die Rate.
  • Sie öffnen Briefe nicht mehr oder schieben sie in eine Schublade.
  • Mehr als drei Gläubiger mahnen gleichzeitig.
  • Eine Pfändung ist angekündigt oder das Konto ist schon gesperrt.
  • Das Einkommen ist weggebrochen, durch Jobverlust, Krankheit oder Trennung.

Trifft ein Punkt zu, sparen Sie sich weitere Monate mit Mahngebühren und Zinsen. Aus unserer Erfahrung vergehen zwischen dem ersten Mahnbescheid und dem ersten Anruf bei uns im Schnitt zwei Jahre. Das ist die teuerste Phase.

Tipp vom Fachanwalt

Eröffnen Sie ein Konto bei einer anderen Bank, bevor die erste Pfändung kommt. Lassen Sie Gehalt und Sozialleistungen dorthin überweisen. Wandeln Sie es erst bei einer Pfändung in ein P-Konto um.

Die drei Wege aus den Schulden

Egal welche Schuldenart, am Ende führen drei Wege zur Schuldenfreiheit. Welcher passt, hängt von Einkommen, Gläubigerzahl und davon ab, ob Sie den Gläubigern etwas anbieten können.

WegFür wenDauerWas Sie zahlen
Außergerichtlicher VergleichWer eine Einmalzahlung oder Raten anbieten kann, bis etwa 20 Gläubigerca. 4 Monate bis zur Einigungmeist 20 bis 30 Prozent der Schulden
PrivatinsolvenzPrivatpersonen, ehemals Selbstständige mit unter 20 Gläubigern3 Jahre ab Eröffnungnur den pfändbaren Teil des Einkommens, oft nichts
RegelinsolvenzSelbstständige und Freiberufler3 Jahre ab Eröffnungwie Privatinsolvenz, Betrieb kann weiterlaufen

Mit einem Insolvenzplan und der Einmalzahlung eines Dritten endet jede Insolvenz schon nach 4 bis 12 Monaten.

Was Sie heute tun können

  1. Schreiben Sie alle Gläubiger auf, auch die, deren Briefe Sie nicht geöffnet haben. Die genaue Liste erstellen wir später über die Schuldenregister.
  2. Zahlen Sie nur noch Miete, Strom, Krankenkasse und Bußgelder.
  3. Eröffnen Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank.
  4. Rufen Sie uns an. In 20 Minuten wissen Sie, welcher der drei Wege zu Ihnen passt.

Häufige Fragen dazu

Muss ich auf jede Mahnung reagieren?

Nein. Reagieren müssen Sie auf gerichtliche Mahnbescheide, dort läuft eine Frist von zwei Wochen. Inkassobriefe und Zahlungserinnerungen können warten, bis Ihr Plan steht.

Kann ich einfach aufhören zu zahlen?

Bei allen Schulden außer Miete, Strom, Krankenkasse und Bußgeldern ja. Wer die Privatinsolvenz vorbereitet, stellt die Zahlungen sogar bewusst ein, damit kein Gläubiger bevorzugt wird.

Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

Er darf nur pfänden, was nicht zum täglichen Leben gehört. Fernseher, Kühlschrank und ein normales Auto für den Arbeitsweg bleiben. Sie müssen ihn nicht in die Wohnung lassen, er kann aber einen richterlichen Beschluss holen.

Foto: Andre Kraus

Andre Kraus

Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer von KRAUS GHENDLER. Seit 2012 über 30.000 Mandanten aus den Schulden begleitet. Zum Profil

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