Der außergerichtliche Vergleich ist die Einigung mit Ihren Gläubigern ohne Gericht. Er passt für alle, die eine Einmalzahlung oder Raten anbieten können. Wir verhandeln für Sie meist 20 bis 30 Prozent der Schulden und begleiten Sie zum Festpreis bis zur Einigung. Ob ein Vergleich bei Ihren Gläubigern Aussicht hat, prüfen wir vorher.
Alternative H1Mit einem Vergleich zahlen Sie 20 bis 30 Prozent Ihrer Schulden und sind in vier Monaten durch.
Unsicher, ob Ihre Gläubiger mitmachen? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.
Wir bieten Ihren Gläubigern einen Teil der Schulden an, als Einmalzahlung oder in Raten. Stimmen alle zu, ist der Rest erlassen. Es gibt kein Gericht, keinen Treuhänder und keinen Eintrag im Insolvenzregister.
Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag bleibt sicher auf Ihrem Konto. 95 Prozent der Gläubiger melden sich nach unserem Schreiben nicht mehr bei Ihnen.
bis zur Einigung. Die Verhandlung dauert 10 bis 14 Wochen.
der Schulden zahlen Sie, den Rest erlassen die Gläubiger.
nach Zahl der Gläubiger, keine Gerichtskosten. Mit Beratungshilfeschein kostenfrei.
„Private Einigungsversuche scheitern meist, weil Gläubiger einem Anwalt eher glauben, dass sonst die Insolvenz kommt. Genau dieses Argument bringen wir in jedes Schreiben."Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gründer der Kanzlei
Ein Vergleich lohnt sich, wenn Sie den Gläubigern etwas anbieten können und die Zahl der Gläubiger überschaubar ist.
Drei Abschnitte in etwa vier Monaten. Wir führen alle Verhandlungen, Sie entscheiden am Ende.
Sie rufen an oder wir Sie. 20 Minuten, kostenlos.
Vollmacht per E-Mail, Post oder online. Danach übernehmen wir.
Wir ermitteln alle Gläubiger über die Register und schreiben sie an.
Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag ist auf dem Konto geschützt. Briefe und Anrufe laufen über uns, 95 Prozent der Gläubiger melden sich nicht mehr.
Stoppen Sie alle Zahlungen an Ihre Gläubiger, bevor wir sie anschreiben. Wer weiter zahlt, verhandelt aus einer schwächeren Position.
Scheitert der Vergleich, geht es ohne Zeitverlust in die Privatinsolvenz. Die Vorbereitung ist dann schon erledigt.
Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, ob die Chancen gut stehen oder ob die Privatinsolvenz der bessere Weg ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie sprechen mit einem Berater aus unserem Team, das nur Schulden und Insolvenz macht. Am Ende des Gesprächs haben Sie einen konkreten ersten Plan für Ihren Weg aus den Schulden.
Kein Geld für einen Anwalt? Mit Beratungshilfeschein arbeiten wir kostenfrei für Sie.
Ihre Angaben nutzen wir nur für die Analyse und den Rückruf.
Lieber nur kurz sprechen? Rückruf anfordern, wir melden uns innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Pfändbar: 810,00 €. Grundfreibetrag ab 01.07.2026: 1.590 €, mit Unterhaltspflichten mehr.
Alles über der Pfändungsfreigrenze könnten Gläubiger in einer Insolvenz beanspruchen. Genau das ist die Basis für Ihr Angebot. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.590 € im Monat, mit Unterhaltspflichten mehr.
Mit einem P-Konto ist dieser Betrag auch auf Ihrem Konto vor Pfändungen geschützt. Mehr zum P-Konto
In der Praxis meist 20 bis 30 Prozent der Schulden. Die Quote hängt davon ab, was Sie anbieten können und wie alt die Forderungen sind.
Aus Erspartem, von Familie oder Freunden, oder aus Raten über 3 oder 5 Jahre. Was für Sie geht, klären wir im Erstgespräch.
Wir verhandeln kostenlos nach. Bleibt er dabei, beantragen wir bei weniger als 20 Gläubigern den gerichtlichen Vergleich. Das Gericht kann die Zustimmung ersetzen.
Etwa vier Monate bis zur Einigung. Die Verhandlung selbst dauert 10 bis 14 Wochen.
Dann lebt die volle Forderung wieder auf. Melden Sie sich früh bei uns, dann sprechen wir mit dem Gläubiger oder wechseln in die Privatinsolvenz.
Nach der letzten Zahlung. Beim Vergleich ist die Schufa früher bereinigt als bei der Insolvenz.
Ihre Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir sie.
Kostenlose ErstberatungUnser Honorar ist ein Festpreis. Er steht vor der Beauftragung fest und richtet sich nach der Zahl Ihrer Gläubiger. Nachverhandlungen sind enthalten.
nach Zahl der Gläubiger, in 1 bis 6 Monatsraten.
für unsere Arbeit. Den Schein bekommen Sie beim Amtsgericht, wenn Ihr Einkommen gering ist. Ob das bei Ihnen geht, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
| Position | Preis |
|---|---|
| Grundpreis Vergleich | [Preis] |
| je Gläubiger | 45,99 € |
| je Immobilie | 124,36 € |
| Beispiel mit 8 Gläubigern | [Summe] |
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Registerabfragen sind enthalten.
Berechnen Sie Ihr Honorar, bevor Sie uns anrufen.
In 1 bis 6 Raten zahlbar. Mit Beratungshilfeschein 0 €.
Beide dürfen die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Der Unterschied liegt in Wartezeit, Aufwand und Haftung.
| KRAUS GHENDLER | Öffentliche Schuldnerberatung | Gewerbliche Schuldenregulierer | |
|---|---|---|---|
| Erster Termin | innerhalb von 1 bis 2 Werktagen | 6 bis 9 Monate Wartezeit | sofort |
| Bis zum Antrag | 4 bis 6 Wochen | 1 bis 2 Jahre | oft offen, laufende Gebühren |
| Gläubiger ermitteln | wir fragen alle Register ab | Sie tragen alles selbst zusammen | selten |
| Kosten | Festpreis, mit Beratungshilfe kostenfrei | kostenlos | monatliche Gebühren ohne festes Ende |
| Haftung | anwaltliche Haftung für unsere Arbeit | keine | keine |
„Mir wurde meine Angst bezüglich einer Privatinsolvenz voll und ganz genommen. Mit meinen Sorgen wegen meiner Schulden war ich nicht mehr alleine."
Mandantin, ProvenExpert„Die haben in wenigen Wochen alles eingeleitet, wo ein anderer Anwalt ein Jahr keinen Plan hatte."
Mandant, Trustpilot„Hier ist alles plausibel, zuverlässig, verständlich und hilfsbereit. Vorherige Bedenken über Abläufe und Kosten kann man getrost vergessen."
Mandant, anwalt.deVom ersten Gespräch bis zum Ende haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner
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Rechtsanwältin für Insolvenzrecht
Sie haben sich für den Vergleich entschieden?
Auf der Beauftragungsseite füllen Sie Vollmacht und Auftrag online aus. Wir beginnen, sobald die Unterlagen bei uns sind.
Das gerichtliche Verfahren für Privatpersonen. Ab Eröffnung vor Pfändungen geschützt, nach drei Jahren schuldenfrei.
Zur PrivatinsolvenzDas Verfahren für Selbstständige und Freiberufler. Ihre Selbstständigkeit können Sie dabei fortführen.
Zur RegelinsolvenzMit der Einmalzahlung eines Dritten in 4 bis 12 Monaten schuldenfrei.
Zum InsolvenzplanSie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.
Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.
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