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Außergerichtlicher Vergleich

Mit einem Vergleich in etwa vier Monaten schuldenfrei, ohne Insolvenz.

Der außergerichtliche Vergleich ist die Einigung mit Ihren Gläubigern ohne Gericht. Er passt für alle, die eine Einmalzahlung oder Raten anbieten können. Wir verhandeln für Sie meist 20 bis 30 Prozent der Schulden und begleiten Sie zum Festpreis bis zur Einigung. Ob ein Vergleich bei Ihren Gläubigern Aussicht hat, prüfen wir vorher.

Alternative H1Mit einem Vergleich zahlen Sie 20 bis 30 Prozent Ihrer Schulden und sind in vier Monaten durch.

Unsicher, ob Ihre Gläubiger mitmachen? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

Bild: Andre und Slava nebeneinander, lächelnd, ruhiger Hintergrund. Kein Formular, kein Text im Bild.

2.500+ Mandate pro Jahr
seit 14 Jahren bundesweite Schuldnerberatung
10.000+ kostenfreie Erstberatungen pro Jahr
Kurz erklärt

Was der außergerichtliche Vergleich ist

Wir bieten Ihren Gläubigern einen Teil der Schulden an, als Einmalzahlung oder in Raten. Stimmen alle zu, ist der Rest erlassen. Es gibt kein Gericht, keinen Treuhänder und keinen Eintrag im Insolvenzregister.

Ruhe
Ab Ihrem Auftrag

Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag bleibt sicher auf Ihrem Konto. 95 Prozent der Gläubiger melden sich nach unserem Schreiben nicht mehr bei Ihnen.

Dauer
ca. 4 Monate

bis zur Einigung. Die Verhandlung dauert 10 bis 14 Wochen.

Quote
20 bis 30 %

der Schulden zahlen Sie, den Rest erlassen die Gläubiger.

Kosten
Festpreis oder 0 €

nach Zahl der Gläubiger, keine Gerichtskosten. Mit Beratungshilfeschein kostenfrei.

Foto: Andre Kraus, lächelnd
„Private Einigungsversuche scheitern meist, weil Gläubiger einem Anwalt eher glauben, dass sonst die Insolvenz kommt. Genau dieses Argument bringen wir in jedes Schreiben."
Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gründer der Kanzlei
Voraussetzungen

Für wen der Vergleich der richtige Weg ist

Ein Vergleich lohnt sich, wenn Sie den Gläubigern etwas anbieten können und die Zahl der Gläubiger überschaubar ist.

  • Sie können eine Einmalzahlung oder feste Raten anbieten.Aus eigenem Einkommen, aus Erspartem oder mit Hilfe aus dem Umfeld. Raten laufen meist über 3 oder 5 Jahre.
  • Sie haben nicht mehr als 15 bis 20 Gläubiger.Je weniger Gläubiger, desto höher die Chance, dass alle zustimmen.
  • Ihre Schulden sind nicht zu jung.Ältere Forderungen geben Gläubiger eher zu einer Quote frei.

Ihre Situation ist anders?

Der Ablauf

So läuft der Vergleich ab

Drei Abschnitte in etwa vier Monaten. Wir führen alle Verhandlungen, Sie entscheiden am Ende.

Was in den ersten Tagen passiert
Heute

Sie rufen an oder wir Sie. 20 Minuten, kostenlos.

Tag 1 bis 2

Vollmacht per E-Mail, Post oder online. Danach übernehmen wir.

Woche 1

Wir ermitteln alle Gläubiger über die Register und schreiben sie an.

Ab jetzt

Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag ist auf dem Konto geschützt. Briefe und Anrufe laufen über uns, 95 Prozent der Gläubiger melden sich nicht mehr.

Abschnitt 1

Vorbereitung

2 bis 3 Wochen
  1. Kostenloses Erstgespräch. Wir schätzen die Erfolgsaussichten anhand von Einkommen, Gläubigerzahl, Vermögen und Unterhaltspflichten.
  2. Vollmacht. Wir fragen alle Schuldenregister ab und ermitteln jeden Gläubiger.
  3. Sie eröffnen ein neues Konto und stellen alle Zahlungen an Gläubiger ein.
  4. Wir legen mit Ihnen fest, ob Sie eine Einmalzahlung oder Raten anbieten.
Tipp vom Fachanwalt

Stoppen Sie alle Zahlungen an Ihre Gläubiger, bevor wir sie anschreiben. Wer weiter zahlt, verhandelt aus einer schwächeren Position.

Abschnitt 2

Verhandlung

10 bis 14 Wochen
  1. Wir schreiben alle Gläubiger an. Danach stellen 95 Prozent den Kontakt zu Ihnen ein.
  2. Wir arbeiten das Angebot aus und legen es jedem Gläubiger vor. Die Gläubiger haben einen Monat Zeit für ihre Antwort.
  3. Lehnt ein Gläubiger ab, verhandeln wir kostenlos nach. Das ist im Festpreis enthalten.
Abschnitt 3

Einigung

nach ca. 4 Monaten
  • Stimmen alle Gläubiger zu, zahlen Sie den vereinbarten Betrag. Der Rest ist erlassen.
  • Bei Raten laufen die Zahlungen über 3 oder 5 Jahre. Solange Sie zahlen, bleibt der Vergleich bestehen.
  • Lehnt eine Minderheit ab, beantragen wir den gerichtlichen Vergleich. Das Gericht ersetzt die Zustimmung, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger mit mehr als der Hälfte der Schuldensumme zugestimmt hat (§ 309 InsO).
Wenn es nicht klappt

Scheitert der Vergleich, geht es ohne Zeitverlust in die Privatinsolvenz. Die Vorbereitung ist dann schon erledigt.

Ihr nächster Schritt

Kostenlose Erstberatung für Schuldner, am Telefon

Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, ob die Chancen gut stehen oder ob die Privatinsolvenz der bessere Weg ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie sprechen mit einem Berater aus unserem Team, das nur Schulden und Insolvenz macht. Am Ende des Gesprächs haben Sie einen konkreten ersten Plan für Ihren Weg aus den Schulden.

Kein Geld für einen Anwalt? Mit Beratungshilfeschein arbeiten wir kostenfrei für Sie.

30.000 Mandanten seit 2012
10.000+ Erstberatungen pro Jahr
1Ihre Situation2Ihre Daten
Unter 5.000 €5.000 € bis 25.000 €25.000 € bis 75.000 €75.000 € bis 250.000 €Mehr als 250.000 €Unsicher
SelbstständigAngestelltBeamterArbeitslosRentner/-inSonstiges
z. B. 2.400 €
Unter 19Mehr als 19keine Angaben / unsicher
JaNein

Ihre Angaben nutzen wir nur für die Analyse und den Rückruf.

Lieber nur kurz sprechen? Rückruf anfordern, wir melden uns innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Vorteile und Nachteile des Vergleichs

Vorteile

  • Schuldenfrei ohne Insolvenzverfahren.Kein Gericht, kein Treuhänder, keine Veröffentlichung.
  • Deutlich schneller.Etwa vier Monate bis zur Einigung statt drei Jahre Verfahren.
  • Sie behalten Ihr Vermögen.Auto, Ersparnisse und Immobilie bleiben bei Ihnen, wenn die Gläubiger dem Angebot zustimmen.
  • Schufa früher bereinigt.Nach der letzten Zahlung wird der Eintrag gelöscht.
  • Auch aus dem Ausland möglich.Ein Wohnsitz in Deutschland ist keine Voraussetzung.
  • Auch bei Schulden aus unerlaubter Handlung.Die fallen bei der Insolvenz nicht unter die Restschuldbefreiung, beim Vergleich schon.

Nachteile

  • Alle Gläubiger müssen zustimmen.Der gerichtliche Vergleich ersetzt die Zustimmung einer Minderheit.
  • Fällt eine Rate aus, wird der Vergleich hinfällig.Die Privatinsolvenz macht Sie unabhängig von der Rückzahlung schuldenfrei.
  • Kein gesetzlicher Vollstreckungsschutz.Bis zur Einigung dürfen Gläubiger theoretisch weiter vollstrecken. In der Praxis stellen 95 Prozent nach unserem Schreiben den Kontakt ein.
  • Sie brauchen Geld für das Angebot.Bei der Privatinsolvenz zahlen Sie nichts zurück.
Pfändungsrechner
z. B. 2.400 €
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Bleibt Ihnen jeden Monat
1.590,00 €

Pfändbar: 810,00 €. Grundfreibetrag ab 01.07.2026: 1.590 €, mit Unterhaltspflichten mehr.

Was Ihnen bleibt

Was Sie den Gläubigern anbieten können

Alles über der Pfändungsfreigrenze könnten Gläubiger in einer Insolvenz beanspruchen. Genau das ist die Basis für Ihr Angebot. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.590 € im Monat, mit Unterhaltspflichten mehr.

Mit einem P-Konto ist dieser Betrag auch auf Ihrem Konto vor Pfändungen geschützt. Mehr zum P-Konto

Häufige Fragen zum Vergleich

Wie viel muss ich zurückzahlen?

In der Praxis meist 20 bis 30 Prozent der Schulden. Die Quote hängt davon ab, was Sie anbieten können und wie alt die Forderungen sind.

Woher soll das Geld für die Einmalzahlung kommen?

Aus Erspartem, von Familie oder Freunden, oder aus Raten über 3 oder 5 Jahre. Was für Sie geht, klären wir im Erstgespräch.

Was passiert, wenn ein Gläubiger nicht zustimmt?

Wir verhandeln kostenlos nach. Bleibt er dabei, beantragen wir bei weniger als 20 Gläubigern den gerichtlichen Vergleich. Das Gericht kann die Zustimmung ersetzen.

Wie lange dauert das?

Etwa vier Monate bis zur Einigung. Die Verhandlung selbst dauert 10 bis 14 Wochen.

Was ist, wenn ich später eine Rate nicht zahlen kann?

Dann lebt die volle Forderung wieder auf. Melden Sie sich früh bei uns, dann sprechen wir mit dem Gläubiger oder wechseln in die Privatinsolvenz.

Wann ist der Schufa-Eintrag weg?

Nach der letzten Zahlung. Beim Vergleich ist die Schufa früher bereinigt als bei der Insolvenz.

Ihre Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir sie.

Kostenlose Erstberatung
Kosten

Was der Vergleich kostet

Unser Honorar ist ein Festpreis. Er steht vor der Beauftragung fest und richtet sich nach der Zahl Ihrer Gläubiger. Nachverhandlungen sind enthalten.

Sie zahlen selbst
Festpreis

nach Zahl der Gläubiger, in 1 bis 6 Monatsraten.

Mit Beratungshilfeschein
0 €

für unsere Arbeit. Den Schein bekommen Sie beim Amtsgericht, wenn Ihr Einkommen gering ist. Ob das bei Ihnen geht, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.

PositionPreis
Grundpreis Vergleich[Preis]
je Gläubiger45,99 €
je Immobilie124,36 €
Beispiel mit 8 Gläubigern[Summe]

Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Registerabfragen sind enthalten.

  • Ratenzahlung in 1 bis 6 Monatsraten.Wir beginnen mit der Arbeit, sobald die Hälfte der Raten bei uns ist.
  • Mit Beratungshilfeschein kostenfrei.Den Schein bekommen Sie beim Amtsgericht, wenn Ihr Einkommen gering ist.
  • Keine Gerichtskosten.Beim Vergleich fallen nur unser Honorar und Ihre Zahlung an die Gläubiger an.
Kostenrechner

Berechnen Sie Ihr Honorar, bevor Sie uns anrufen.

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[Summe]

In 1 bis 6 Raten zahlbar. Mit Beratungshilfeschein 0 €.

Warum eine Fachanwaltskanzlei und keine Schuldnerberatungsstelle

Beide dürfen die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Der Unterschied liegt in Wartezeit, Aufwand und Haftung.

KRAUS GHENDLERÖffentliche SchuldnerberatungGewerbliche Schuldenregulierer
Erster Termininnerhalb von 1 bis 2 Werktagen6 bis 9 Monate Wartezeitsofort
Bis zum Antrag4 bis 6 Wochen1 bis 2 Jahreoft offen, laufende Gebühren
Gläubiger ermittelnwir fragen alle Register abSie tragen alles selbst zusammenselten
KostenFestpreis, mit Beratungshilfe kostenfreikostenlosmonatliche Gebühren ohne festes Ende
Haftunganwaltliche Haftung für unsere Arbeitkeinekeine
Kundenstimmen

Mandanten, die sich mit ihren Gläubigern geeinigt haben

„Mir wurde meine Angst bezüglich einer Privatinsolvenz voll und ganz genommen. Mit meinen Sorgen wegen meiner Schulden war ich nicht mehr alleine."

Mandantin, ProvenExpert

„Die haben in wenigen Wochen alles eingeleitet, wo ein anderer Anwalt ein Jahr keinen Plan hatte."

Mandant, Trustpilot

„Hier ist alles plausibel, zuverlässig, verständlich und hilfsbereit. Vorherige Bedenken über Abläufe und Kosten kann man getrost vergessen."

Mandant, anwalt.de
Badge: ProvenExpert, Gesamtnote und Bewertungsanzahl
Badge: Trustpilot, Sterne und Bewertungsanzahl
Ihre Ansprechpartner

Wer Ihren Vergleich verhandelt

Vom ersten Gespräch bis zum Ende haben Sie einen festen Ansprechpartner.

Foto: Andre Kraus

Andre Kraus

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner

Foto: Dr. Veaceslav Ghendler

Dr. Veaceslav Ghendler

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner

Foto: Johanna Hermann-Seifert

Johanna Hermann-Seifert

Rechtsanwältin für Insolvenzrecht

Die Kanzlei kennenlernen

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Auf der Beauftragungsseite füllen Sie Vollmacht und Auftrag online aus. Wir beginnen, sobald die Unterlagen bei uns sind.

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Die anderen Wege aus den Schulden

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Das gerichtliche Verfahren für Privatpersonen. Ab Eröffnung vor Pfändungen geschützt, nach drei Jahren schuldenfrei.

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Das Verfahren für Selbstständige und Freiberufler. Ihre Selbstständigkeit können Sie dabei fortführen.

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Insolvenzplan

Mit der Einmalzahlung eines Dritten in 4 bis 12 Monaten schuldenfrei.

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Rückrufwunsch

Wir rufen Sie zurück.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.

Bild: Berater freundlich im Telefonat, Seitenprofil am Monitor. Offen und sympathisch, kein Anwalt im schwarzen Anzug hinter großem Schreibtisch.
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Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.

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