Unser Honorar richtet sich nach der Zahl Ihrer Gläubiger und Immobilien. Es bleibt gleich, auch wenn Ihr Fall schwieriger wird als gedacht. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Registerabfragen sind enthalten.
Vier Wege, vier Festpreise. Welcher passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Für Privatpersonen. Wir führen den außergerichtlichen Einigungsversuch, stellen die Bescheinigung nach § 305 InsO aus und reichen den Antrag innerhalb von 6 Wochen ein.
| Position | Preis |
|---|---|
| Grundpreis | 949,99 € |
| je Gläubiger | 45,99 € |
| je Immobilie | 124,36 € |
| Beispiel mit 8 Gläubigern | 1.317,91 € |
Für Selbstständige und Freiberufler. Inklusive Vorbereitung von Fortführung oder Auffanggesellschaft.
| Position | Preis |
|---|---|
| Grundpreis | 1.149,99 € |
| je Gläubiger | 45,99 € |
| je Immobilie | 124,36 € |
| Beispiel mit 20 Gläubigern | 2.069,79 € |
Verhandlung mit allen Gläubigern, Nachverhandlung inklusive. Keine Gerichtskosten.
| Position | Preis |
|---|---|
| Grundpreis | [Preis] |
| je Gläubiger | 45,99 € |
| je Immobilie | 124,36 € |
| Beispiel mit 8 Gläubigern | [Summe] |
Planerstellung, Abstimmung mit Gericht und Verwalter, Vertretung im Abstimmungstermin.
| Position | Preis |
|---|---|
| Grundpreis | [Preis] |
| je Gläubiger | 45,99 € |
| Verfahrenskosten Gericht und Verwalter | 2.500 bis 3.500 € |
Wählen Sie den Weg, geben Sie die Zahl Ihrer Gläubiger und Immobilien ein. Der Preis, den Sie sehen, ist der Preis, den Sie zahlen.
In 1 bis 6 Raten zahlbar. Mit Beratungshilfeschein 0 €.
Drei Kostenblöcke, die oft verwechselt werden.
Steht vor der Beauftragung fest. In Raten zahlbar, mit Beratungshilfeschein 0 €.
Bei Privat- und Regelinsolvenz. Werden gestundet, bei geringem Einkommen Nullraten, nach drei Jahren Erlass. Beim Vergleich fallen sie nicht an.
In der Insolvenz nur der pfändbare Teil des Einkommens. Beim Vergleich die vereinbarte Quote, meist 20 bis 30 Prozent.
| KRAUS GHENDLER | Honorar nach Aufwand | Gewerbliche Schuldenregulierer | |
|---|---|---|---|
| Preis vorab bekannt | ja, auf den Cent | nein, Stundensatz | monatliche Gebühr ohne festes Ende |
| Wird der Fall schwieriger | Preis bleibt | Preis steigt | Gebühren laufen weiter |
| Nachverhandlung beim Vergleich | enthalten | extra | selten |
| Bei geringem Einkommen | 0 € mit Beratungshilfeschein | je nach Kanzlei | keine Beratungshilfe |
Nach der Beauftragung, in 1 bis 6 Monatsraten. Mit der Arbeit beginnen wir, sobald die Hälfte der Raten bei uns ist.
Wenn Ihr Einkommen gering ist, ja. Den Schein beantragen Sie beim Amtsgericht, wir sagen Ihnen im Erstgespräch, ob das bei Ihnen geht.
Nichts. Analyse und Telefonat sind kostenlos, egal ob Sie uns danach beauftragen.
Wir fragen vor dem Antrag alle Register ab, damit die Zahl stimmt. Taucht später ein Gläubiger auf, berechnen wir nur den Gläubigerpreis nach.
Nein. Bei Privat- und Regelinsolvenz stundet das Gericht die Kosten. Bei geringem Einkommen zahlen Sie während des Verfahrens nichts.
Nein. Der Festpreis ist für alle gleich, das ist der Sinn eines Festpreises.
Ihre Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir sie.
Kostenlose ErstberatungIm Gespräch sagen wir Ihnen, welcher Weg passt und was er Sie kostet, auf den Cent.
Kein Geld für einen Anwalt? Mit Beratungshilfeschein arbeiten wir kostenfrei für Sie.
Rückruf innerhalb von 1 bis 2 Werktagen, direkt von Ihrem Berater.
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.
Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.