Die P-Konto-Bescheinigung ist das Dokument, mit dem Ihre Bank Ihren vollen Freibetrag freigibt. Sie brauchen sie, wenn Ihr Konto gepfändet ist oder bald gepfändet wird. Wir stellen sie als Fachanwaltskanzlei aus und schicken sie in wenigen Minuten per E-Mail. Preis 24,95 €.
Alternative H1P-Konto-Bescheinigung in wenigen Minuten per E-Mail. Für 24,95 €.
Drei Angaben, dann sehen Sie, wie viel auf Ihrem Konto geschützt ist. Danach können Sie die Bescheinigung direkt bestellen.
Drei Angaben, dann sehen Sie, wie viel auf Ihrem Konto geschützt ist.
Fragen zur Pfändung beantworten wir im kostenlosen Rückruf.
Ein P-Konto ist Ihr normales Girokonto mit Pfändungsschutz. Ohne Bescheinigung schützt es nur den Grundfreibetrag von 1.590 €. Mit der Bescheinigung gibt die Bank auch Unterhalt, Kindergeld und weitere Beträge frei.
im Monat, ab 01.07.2026. Das schützt ein P-Konto ohne Bescheinigung.
je Unterhaltspflicht, plus Kindergeld und einmalige Sozialleistungen (§ 902 ZPO).
so schnell muss Ihre Bank Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln.
gilt eine unbefristete Bescheinigung. Die Bank beachtet sie ab dem 2. Geschäftstag.
Die Bank gibt nur 1.590 € frei. Alles darüber geht an den Gläubiger, auch Kindergeld und Unterhalt für Ihre Kinder.
Die Bank gibt Ihren vollen Freibetrag frei. Bei zwei Kindern und Kindergeld sind das schnell über 3.000 € im Monat. Genau diesen Betrag weist unsere Bescheinigung aus.
Beispiel: verheiratet, 2 Kinder, Kindergeld auf dem Konto.
Beantragen Sie die Bescheinigung sofort nach der Umwandlung in ein P-Konto. Ohne sie haben Sie gegen eine Pfändung über dem Grundfreibetrag keine Handhabe.
Ein P-Konto schützt Ihr Geld, löst aber nicht die Schulden dahinter. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein Vergleich oder eine Insolvenz Sie dauerhaft von den Pfändungen befreit. Sie sprechen mit einem Berater aus unserem Team, das nur Schulden und Insolvenz macht. Am Ende des Gesprächs haben Sie einen konkreten ersten Plan für Ihren Weg aus den Schulden.
Schriftlich bei Ihrer Bank. Sie muss innerhalb von vier Werktagen umwandeln. Die Kontonummer bleibt gleich.
Ja. Die Bank darf seit 2021 nicht mehr mit dem Dispo verrechnen. Meist wird daraus ein Guthabenkonto.
Ja. Wandeln Sie das Konto innerhalb eines Monats nach der Pfändung um, ist das Guthaben dieses Monats geschützt.
Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein P-Konto nicht mehr kosten darf als Ihr normales Girokonto.
Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt drei Monate geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO).
Ja. Ohne Umwandlung endet Ihr Kontovertrag mit der Eröffnung und das Guthaben geht an den Verwalter.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, die Beratung ist kostenlos.
Rückruf anfordernSchuldenfrei ohne Insolvenz. Wir handeln mit Ihren Gläubigern eine Quote von 20 bis 30 Prozent aus.
Zum VergleichAb Eröffnung vor Pfändungen geschützt, nach drei Jahren schuldenfrei.
Zur PrivatinsolvenzDas Verfahren für Selbstständige. Ihre Selbstständigkeit können Sie fortführen.
Zur RegelinsolvenzSie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.
Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.
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