Auf dieser Seite Kurz erklärt Ihr Freibetrag So bekommen Sie die Bescheinigung Häufige Fragen P-Konto einrichten
P-Konto-Bescheinigung vom Fachanwalt

Ihr Konto ist gepfändet. So schützen Sie Ihren Freibetrag.

Die P-Konto-Bescheinigung ist das Dokument, mit dem Ihre Bank Ihren vollen Freibetrag freigibt. Sie brauchen sie, wenn Ihr Konto gepfändet ist oder bald gepfändet wird. Wir stellen sie als Fachanwaltskanzlei aus und schicken sie in wenigen Minuten per E-Mail. Preis 24,95 €.

Alternative H1P-Konto-Bescheinigung in wenigen Minuten per E-Mail. Für 24,95 €.

Bild: Dr. Veaceslav Ghendler mit einem Schreiben in der Hand, ruhig, freundlich. Kein Formular im Bild.

in Minuten per E-Mail
24,95 € Festpreis
vom Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ihr Freibetrag in zwei Minuten

Drei Angaben, dann sehen Sie, wie viel auf Ihrem Konto geschützt ist. Danach können Sie die Bescheinigung direkt bestellen.

Schritt 1 von 2: Ihr Freibetrag

Drei Angaben, dann sehen Sie, wie viel auf Ihrem Konto geschützt ist.

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Fragen zur Pfändung beantworten wir im kostenlosen Rückruf.

Kurz erklärt

Was ein P-Konto ist und warum Sie die Bescheinigung brauchen

Ein P-Konto ist Ihr normales Girokonto mit Pfändungsschutz. Ohne Bescheinigung schützt es nur den Grundfreibetrag von 1.590 €. Mit der Bescheinigung gibt die Bank auch Unterhalt, Kindergeld und weitere Beträge frei.

Grundfreibetrag
1.590 €

im Monat, ab 01.07.2026. Das schützt ein P-Konto ohne Bescheinigung.

Mit Bescheinigung
mehr

je Unterhaltspflicht, plus Kindergeld und einmalige Sozialleistungen (§ 902 ZPO).

Umwandlung
4 Werktage

so schnell muss Ihre Bank Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln.

Gültigkeit
2 Jahre

gilt eine unbefristete Bescheinigung. Die Bank beachtet sie ab dem 2. Geschäftstag.

Ohne Bescheinigung

Die Bank gibt nur 1.590 € frei. Alles darüber geht an den Gläubiger, auch Kindergeld und Unterhalt für Ihre Kinder.

Mit Bescheinigung

Die Bank gibt Ihren vollen Freibetrag frei. Bei zwei Kindern und Kindergeld sind das schnell über 3.000 € im Monat. Genau diesen Betrag weist unsere Bescheinigung aus.

So funktioniert es

In drei Schritten zur Bescheinigung

Schritt 1

Freibetrag berechnen

2 Minuten
  • Familienstand, Kinder, Kindergeld und laufende Leistungen angeben.
  • Sie sehen sofort Ihren monatlich geschützten Betrag.
Schritt 2

Bestellen

3 Minuten
  • Name, Adresse, Geburtsdatum und Ihre Bankverbindung.
  • Versand per E-Mail oder Post. Zahlung per PayPal oder Vorkasse.
  • 24,95 € inklusive Mehrwertsteuer für die E-Mail-Bescheinigung.
Ihr geschützter Freibetrag
3.150,00 €

Beispiel: verheiratet, 2 Kinder, Kindergeld auf dem Konto.

Schritt 3

Bei der Bank vorlegen

ab dem 2. Geschäftstag wirksam
  • Die Bescheinigung kommt in wenigen Minuten per E-Mail.
  • Sie geben sie bei Ihrer Bank ab oder laden sie im Online-Banking hoch.
  • Die Bank muss den erhöhten Freibetrag ab dem zweiten Geschäftstag beachten.
Tipp vom Fachanwalt

Beantragen Sie die Bescheinigung sofort nach der Umwandlung in ein P-Konto. Ohne sie haben Sie gegen eine Pfändung über dem Grundfreibetrag keine Handhabe.

Ihr nächster Schritt

Kostenlose Erstberatung für Schuldner, am Telefon

Ein P-Konto schützt Ihr Geld, löst aber nicht die Schulden dahinter. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein Vergleich oder eine Insolvenz Sie dauerhaft von den Pfändungen befreit. Sie sprechen mit einem Berater aus unserem Team, das nur Schulden und Insolvenz macht. Am Ende des Gesprächs haben Sie einen konkreten ersten Plan für Ihren Weg aus den Schulden.

30.000 Mandanten seit 2012
10.000+ Erstberatungen pro Jahr

Häufige Fragen zum P-Konto

Wie wandle ich mein Konto in ein P-Konto um?

Schriftlich bei Ihrer Bank. Sie muss innerhalb von vier Werktagen umwandeln. Die Kontonummer bleibt gleich.

Geht das auch, wenn das Konto im Minus ist?

Ja. Die Bank darf seit 2021 nicht mehr mit dem Dispo verrechnen. Meist wird daraus ein Guthabenkonto.

Kann ich Geld rückwirkend schützen?

Ja. Wandeln Sie das Konto innerhalb eines Monats nach der Pfändung um, ist das Guthaben dieses Monats geschützt.

Darf die Bank mehr Gebühren verlangen?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein P-Konto nicht mehr kosten darf als Ihr normales Girokonto.

Kann ich auf dem P-Konto sparen?

Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt drei Monate geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO).

Brauche ich das P-Konto auch in der Insolvenz?

Ja. Ohne Umwandlung endet Ihr Kontovertrag mit der Eröffnung und das Guthaben geht an den Verwalter.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, die Beratung ist kostenlos.

Rückruf anfordern
Noch kein P-Konto?

So richten Sie Ihr P-Konto ein

  • Antrag bei Ihrer Bank stellen.Schriftlich oder im Online-Banking. Jede Bank muss ein bestehendes Girokonto umwandeln.
  • Ein P-Konto pro Person.Gemeinschaftskonten müssen vorher getrennt werden.
  • Bescheinigung bestellen und vorlegen.Erst damit schützt das Konto mehr als den Grundfreibetrag.
Bild: Schreiben einer Bank mit Pfändungsbeschluss neben einem Smartphone mit der Bescheinigung als PDF. Kein Stock-Look.

Raus aus den Schulden, die hinter der Pfändung stehen

Außergerichtlicher Vergleich

Schuldenfrei ohne Insolvenz. Wir handeln mit Ihren Gläubigern eine Quote von 20 bis 30 Prozent aus.

Zum Vergleich

Privatinsolvenz

Ab Eröffnung vor Pfändungen geschützt, nach drei Jahren schuldenfrei.

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Regelinsolvenz

Das Verfahren für Selbstständige. Ihre Selbstständigkeit können Sie fortführen.

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Rückrufwunsch

Wir rufen Sie zurück.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.

Bild: Berater freundlich im Telefonat, Seitenprofil am Monitor. Offen und sympathisch, kein Anwalt im schwarzen Anzug hinter großem Schreibtisch.
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