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Insolvenzplan

Mit einer Einmalzahlung in 4 bis 12 Monaten schuldenfrei.

Der Insolvenzplan ist der schnellste Weg aus den Schulden, für alle, bei denen ein Dritter eine Einmalzahlung leistet. Wir arbeiten den Plan aus, verhandeln mit Gericht, Verwalter und Gläubigern und vertreten Sie im Abstimmungstermin. Nach der Zahlung sind alle Schulden erlassen. Ob das Angebot reicht, rechnen wir vorher mit Ihnen durch.

Alternative H1Insolvenz in einem Jahr statt in drei. Wenn jemand aus Ihrem Umfeld einmalig zahlt.

Unsicher, ob das Angebot Ihres Geldgebers reicht? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

Bild: Andre und Slava nebeneinander, lächelnd, ruhiger Hintergrund. Kein Formular, kein Text im Bild.

2.500+ Mandate pro Jahr
seit 14 Jahren bundesweite Schuldnerberatung
10.000+ kostenfreie Erstberatungen pro Jahr
Kurz erklärt

Was der Insolvenzplan ist

Ein Insolvenzverfahren, das wir mit einem Plan vorzeitig beenden. Jemand aus Ihrem Umfeld bietet den Gläubigern eine Einmalzahlung an. Stimmt die Mehrheit zu und bestätigt das Gericht den Plan, endet das Verfahren nach 4 bis 12 Monaten statt nach drei Jahren.

Ruhe
Ab Ihrem Auftrag

Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag bleibt sicher auf Ihrem Konto. 95 Prozent der Gläubiger melden sich nach unserem Schreiben nicht mehr bei Ihnen.

Dauer
4 bis 12 Monate

statt drei Jahre bei Privat- oder Regelinsolvenz.

Voraussetzung
Ein Geldgeber

Familie, Freunde oder Arbeitgeber leisten die Einmalzahlung. Eigenes Vermögen zählt nicht.

Kosten
Festpreis plus Verfahrenskosten

2.500 bis 3.500 € Gericht und Verwalter. Unser Honorar mit Beratungshilfeschein kostenfrei.

Foto: Dr. Veaceslav Ghendler, lächelnd
„Für die Gläubiger ist das Angebot ein unerwartetes Geschenk. Ohne den Plan bekämen sie in der Insolvenz oft nichts. Deshalb stimmen die meisten zu."
Dr. Veaceslav Ghendler, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gründer der Kanzlei
Voraussetzungen

Für wen der Insolvenzplan möglich ist

Drei Bedingungen. Entscheidend ist, dass jemand anderes das Geld für das Angebot gibt.

  • Sie können Ihre Schulden nicht mehr bezahlen.Die Höhe der Schulden spielt keine Rolle, hohe Schulden sprechen sogar für den Plan.
  • Ein Dritter leistet eine Einmalzahlung.Familie, Freunde oder Arbeitgeber. Das Angebot muss für die Gläubiger besser sein als das, was sie in drei Jahren Insolvenz bekämen. Scheitert der Plan, behält der Geldgeber sein Geld.
  • Ihr Lebensmittelpunkt ist in Deutschland.

Ihre Situation ist anders?

Der Ablauf

So läuft der Insolvenzplan ab

Drei Abschnitte in 4 bis 12 Monaten. Wir bereiten das Verfahren vor, arbeiten den Plan aus und vertreten Sie bei der Abstimmung.

Was in den ersten Tagen passiert
Heute

Sie rufen an oder wir Sie. 20 Minuten, kostenlos.

Tag 1 bis 2

Vollmacht per E-Mail, Post oder online. Danach übernehmen wir.

Woche 1

Wir ermitteln alle Gläubiger über die Register und schreiben sie an.

Ab jetzt

Sie zahlen nichts mehr an Gläubiger, Ihr Freibetrag ist auf dem Konto geschützt. Briefe und Anrufe laufen über uns, 95 Prozent der Gläubiger melden sich nicht mehr.

Abschnitt 1

Vorbereitung

4 bis 6 Wochen
  1. Kostenloses Erstgespräch. Wir prüfen, ob das Angebot Ihres Geldgebers für die Gläubiger attraktiv genug ist.
  2. Vollmacht. Wir fragen alle Schuldenregister ab und ermitteln jeden Gläubiger.
  3. Sie eröffnen ein neues Konto und stellen alle Zahlungen an Gläubiger ein.
  4. Wir schreiben die Gläubiger an und reichen den Insolvenzantrag ein.
Tipp vom Fachanwalt

Erwähnen Sie den Insolvenzplan gegenüber dem Insolvenzverwalter noch nicht. Den richtigen Zeitpunkt für das Angebot bestimmen wir.

Abschnitt 2

Insolvenzplanverfahren

Eröffnung nach 4 bis 6 Wochen
  1. Mit der Eröffnung stoppt das Gericht alle Pfändungen (§§ 88, 89 InsO).
  2. Wir arbeiten den Plan aus, mit Angebot, Gläubigergruppen und Verteilung.
  3. Wir stimmen den Plan mit Gericht und Insolvenzverwalter ab und legen ihn offiziell vor.
  4. Das Gericht lädt zum Abstimmungstermin.
Abschnitt 3

Abstimmung und Ende

nach 4 bis 12 Monaten
  • Im Abstimmungstermin vertreten wir Sie. Der Plan ist angenommen, wenn in jeder Gruppe mehr als die Hälfte der Gläubiger mit mehr als der Hälfte der Forderungen zustimmt.
  • Das Gericht bestätigt den Plan. Ihr Geldgeber überweist den Betrag, meist innerhalb von vier Wochen.
  • Mit der Zahlung sind alle Schulden erlassen (§ 258 InsO). Gläubiger, die sich erst später melden, verlieren ihren Anspruch nach einem Jahr.
  • Sechs Monate danach löscht die Schufa den Eintrag.
Wenn der Plan scheitert

Dann führt das Gericht das Verfahren als normale Insolvenz zu Ende und Sie werden nach drei Jahren schuldenfrei. Der Geldgeber behält sein Geld.

Ihr nächster Schritt

Kostenlose Erstberatung für Schuldner, am Telefon

Im Erstgespräch rechnen wir mit Ihnen durch, was die Gläubiger in der Insolvenz bekämen und was das Angebot mindestens bieten muss. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie sprechen mit einem Berater aus unserem Team, das nur Schulden und Insolvenz macht. Am Ende des Gesprächs haben Sie einen konkreten ersten Plan für Ihren Weg aus den Schulden.

Kein Geld für einen Anwalt? Mit Beratungshilfeschein arbeiten wir kostenfrei für Sie.

30.000 Mandanten seit 2012
10.000+ Erstberatungen pro Jahr
1Ihre Situation2Ihre Daten
Unter 5.000 €5.000 € bis 25.000 €25.000 € bis 75.000 €75.000 € bis 250.000 €Mehr als 250.000 €Unsicher
SelbstständigAngestelltBeamterArbeitslosRentner/-inSonstiges
z. B. 2.400 €
Unter 19Mehr als 19keine Angaben / unsicher
JaNein

Ihre Angaben nutzen wir nur für die Analyse und den Rückruf.

Lieber nur kurz sprechen? Rückruf anfordern, wir melden uns innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Vorteile und Nachteile des Insolvenzplans

Vorteile

  • Schuldenfrei in 4 bis 12 Monaten.Statt drei Jahre Wohlverhaltensphase.
  • Auch bei sehr hohen Schulden und vielen Gläubigern.Die Mehrheit entscheidet, nicht jeder einzelne Gläubiger.
  • Hohe Erfolgsquote.Ohne Plan bekämen die Gläubiger oft nichts. Deshalb stimmen die meisten zu.
  • Sicherheitsnetz.Scheitert der Plan, führt das Gericht die Insolvenz normal zu Ende und Sie werden nach drei Jahren schuldenfrei.
  • Schufa früher bereinigt.Drei Jahre nach dem Plan statt drei Jahre nach dem Ende einer regulären Insolvenz.
  • Gesetzlicher Vollstreckungsschutz ab Eröffnung.Anders als beim außergerichtlichen Vergleich.

Nachteile

  • Sie brauchen einen Geldgeber.Eigenes Vermögen zählt nicht, weil es ohnehin in die Insolvenzmasse fällt. Ohne Geldgeber führt die Privatinsolvenz zum Ziel.
  • Höhere Anfangskosten.Verfahrenskosten von 2.500 bis 3.500 € plus unser Honorar plus das Angebot. Der Vergleich kommt ohne Gerichtskosten aus.
  • Es bleibt ein Insolvenzverfahren.Mit Eröffnung, Verwalter und Veröffentlichung, wenn auch kurz.
Pfändungsrechner
z. B. 2.400 €
0 ▾
Bleibt Ihnen jeden Monat
1.590,00 €

Pfändbar: 810,00 €. Grundfreibetrag ab 01.07.2026: 1.590 €, mit Unterhaltspflichten mehr.

Was Ihnen bleibt

Was die Gläubiger ohne Plan bekämen

Alles über der Pfändungsfreigrenze ginge drei Jahre lang an die Gläubiger. Genau diesen Betrag muss das Angebot Ihres Geldgebers übertreffen, damit die Gläubiger zustimmen.

Mit einem P-Konto ist dieser Betrag auch auf Ihrem Konto vor Pfändungen geschützt. Mehr zum P-Konto

Häufige Fragen zum Insolvenzplan

Wer kann der Geldgeber sein?

Familie, Freunde, Arbeitgeber oder Geschäftspartner. Wichtig ist nur, dass das Geld nicht Ihnen gehört. Scheitert der Plan, bekommt der Geldgeber es zurück.

Wie hoch muss das Angebot sein?

Höher als das, was die Gläubiger in drei Jahren Insolvenz bekämen. Das rechnen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch.

Müssen alle Gläubiger zustimmen?

Nein. In jeder Gläubigergruppe reicht die Mehrheit nach Köpfen und nach Forderungssumme. Wer nicht zur Abstimmung kommt, zählt nicht.

Was kostet der Insolvenzplan?

Unser Festpreis plus Verfahrenskosten von 2.500 bis 3.500 € plus das Angebot an die Gläubiger. Insgesamt liegt die Anfangsinvestition oft bei rund 9.000 €.

Was passiert, wenn der Plan abgelehnt wird?

Das Gericht führt das Verfahren als normale Insolvenz zu Ende. Sie werden nach drei Jahren schuldenfrei, der Geldgeber behält sein Geld.

Wann ist der Schufa-Eintrag weg?

Sechs Monate nach der Bestätigung des Plans.

Ihre Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir sie.

Kostenlose Erstberatung
Kosten

Was der Insolvenzplan kostet

Unser Honorar ist ein Festpreis. Dazu kommen die Verfahrenskosten des Gerichts und das Angebot an Ihre Gläubiger.

Sie zahlen selbst
Festpreis

nach Zahl der Gläubiger, in 1 bis 6 Monatsraten.

Mit Beratungshilfeschein
0 €

für unsere Arbeit. Den Schein bekommen Sie beim Amtsgericht, wenn Ihr Einkommen gering ist. Ob das bei Ihnen geht, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.

PositionPreis
Grundpreis Insolvenzplan[Preis]
je Gläubiger45,99 €
Verfahrenskosten Gericht und Verwalter2.500 bis 3.500 €
Angebot an die Gläubigerindividuell
Typische Anfangsinvestitionca. 9.000 €

Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Registerabfragen sind enthalten.

  • Ratenzahlung unseres Honorars in 1 bis 6 Monatsraten.
  • Verfahrenskosten werden nicht gestundet.Sie müssen vor der Abstimmung bezahlt sein.
  • Die Anfangsinvestition ist meist niedriger als drei Jahre Pfändung.Das rechnen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch.
Kostenrechner

Berechnen Sie Ihr Honorar, bevor Sie uns anrufen.

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[Summe]

Honorar in 1 bis 6 Raten zahlbar.

Kundenstimmen

Mandanten, die in einem Jahr schuldenfrei waren

„Mir wurde meine Angst bezüglich einer Privatinsolvenz voll und ganz genommen. Mit meinen Sorgen wegen meiner Schulden war ich nicht mehr alleine."

Mandantin, ProvenExpert

„Die haben in wenigen Wochen alles eingeleitet, wo ein anderer Anwalt ein Jahr keinen Plan hatte."

Mandant, Trustpilot

„Hier ist alles plausibel, zuverlässig, verständlich und hilfsbereit. Vorherige Bedenken über Abläufe und Kosten kann man getrost vergessen."

Mandant, anwalt.de
Badge: ProvenExpert, Gesamtnote und Bewertungsanzahl
Badge: Trustpilot, Sterne und Bewertungsanzahl
Ihre Ansprechpartner

Wer Ihren Insolvenzplan ausarbeitet

Vom ersten Gespräch bis zum Ende haben Sie einen festen Ansprechpartner.

Foto: Andre Kraus

Andre Kraus

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner

Foto: Dr. Veaceslav Ghendler

Dr. Veaceslav Ghendler

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner

Foto: Johanna Hermann-Seifert

Johanna Hermann-Seifert

Rechtsanwältin für Insolvenzrecht

Die Kanzlei kennenlernen

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Auf der Beauftragungsseite füllen Sie Vollmacht und Auftrag online aus. Wir beginnen, sobald die Unterlagen bei uns sind.

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Die anderen Wege aus den Schulden

Privatinsolvenz

Das gerichtliche Verfahren für Privatpersonen. Ab Eröffnung vor Pfändungen geschützt, nach drei Jahren schuldenfrei.

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Außergerichtlicher Vergleich

Schuldenfrei ohne Insolvenz. Wir handeln mit Ihren Gläubigern eine Quote von 20 bis 30 Prozent aus, in etwa vier Monaten.

Zum Vergleich

Regelinsolvenz

Das Verfahren für Selbstständige und Freiberufler. Ihre Selbstständigkeit können Sie dabei fortführen.

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Rückrufwunsch

Wir rufen Sie zurück.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.

Bild: Berater freundlich im Telefonat, Seitenprofil am Monitor. Offen und sympathisch, kein Anwalt im schwarzen Anzug hinter großem Schreibtisch.
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Wir rufen Sie hier an
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Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.

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