Geben Sie Ihr Nettoeinkommen und Ihre Unterhaltspflichten ein. Sie sehen sofort, welcher Betrag geschützt ist und was ein Gläubiger höchstens bekommt. Gültig ab 01.07.2026.
Pfändbar: 810,00 €. Mit einer Unterhaltspflicht bleiben Ihnen [Betrag] €.
Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Der Grundfreibetrag von 1.590 € bleibt immer bei Ihnen. Von jedem Euro darüber bleiben Ihnen 30 Cent, der Rest ist pfändbar. Für jede Person, der Sie Unterhalt zahlen, steigt der Freibetrag und der Anteil, der Ihnen bleibt.
Auszug. Monatliches Nettoeinkommen und was davon pfändbar ist.
| Netto bis | ohne Unterhalt | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen |
|---|---|---|---|---|
| 1.590,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 1.800,00 € | [Betrag] | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2.200,00 € | [Betrag] | [Betrag] | 0,00 € | 0,00 € |
| 2.600,00 € | [Betrag] | [Betrag] | [Betrag] | 0,00 € |
| 3.000,00 € | [Betrag] | [Betrag] | [Betrag] | [Betrag] |
| 3.500,00 € | [Betrag] | [Betrag] | [Betrag] | [Betrag] |
| 4.000,00 € | [Betrag] | [Betrag] | [Betrag] | [Betrag] |
Vollständige Tabelle als PDF: Pfändungstabelle 2026 herunterladen
Drei Fälle, in denen mehr oder weniger geschützt ist als in der Tabelle.
Auf dem Konto schützt nur ein P-Konto den Freibetrag, und nur mit Bescheinigung auch die Beträge für Unterhalt und Kindergeld. Zum P-Konto
Bei Selbstständigen setzt der Verwalter ein fiktives Einkommen an. Die Tabelle gilt dann für diesen Betrag, nicht für Ihren Gewinn.
Wer Unterhalt schuldet, hat einen niedrigeren Freibetrag. Das Gericht legt ihn im Einzelfall fest.
Jeder Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel, also einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid. Finanzamt und Krankenkasse brauchen keinen Titel.
Ja. Bei einer Lohnpfändung bekommt der Arbeitgeber den Beschluss und muss den pfändbaren Teil abführen.
Ab Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind alle Pfändungen gestoppt. Vorher hilft eine Einigung mit dem Gläubiger.
Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte des Monatseinkommens unpfändbar, höchstens bis zu einer gesetzlichen Grenze.
Nein. Kindergeld ist nicht pfändbar, auf dem Konto aber nur mit P-Konto-Bescheinigung geschützt.
Jedes Jahr zum 1. Juli. Wir aktualisieren Rechner und Tabelle am selben Tag.
Ihre Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir sie.
Kostenlose ErstberatungDer Rechner zeigt, was bleibt. Im Gespräch zeigen wir, wie die Pfändung ganz aufhört.
Kein Geld für einen Anwalt? Mit Beratungshilfeschein arbeiten wir kostenfrei für Sie.
Rückruf innerhalb von 1 bis 2 Werktagen, direkt von Ihrem Berater.
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.
Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.