Stellt ein Gläubiger den Antrag, bleiben Ihnen nach dem Gutachten zwei Wochen für Ihren Eigenantrag mit Restschuldbefreiung. Verpassen Sie die Frist, bleiben Sie trotz Insolvenz auf Ihren Schulden sitzen. Wir reagieren noch am selben Tag.
Alternative H1Insolvenzantrag vom Finanzamt oder der Krankenkasse? Rufen Sie heute an.
Bei Gläubigeranträgen ruft Sie ein Berater innerhalb von 24 Stunden zurück.
Zwei Wochen ab Zustellung des Gutachtens
§ 287 Abs. 1 S. 2 InsO. Das Gericht lässt zuerst prüfen, ob Sie zahlungsunfähig sind. Mit dem Ergebnis beginnt die Frist für Ihren eigenen Antrag.
Rückruf innerhalb von 24 Stunden, direkt von Ihrem Berater.
Gläubigeranträge stellen fast immer das Finanzamt, eine Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft. Betroffen sind meist Selbstständige mit Rückständen bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen. Das Gericht prüft dann, ob Sie zahlungsunfähig sind.
Der Gläubiger beantragt nur die Insolvenz. Ihre Restschuldbefreiung müssen Sie selbst beantragen, innerhalb von zwei Wochen nach dem Gutachten. Sonst endet das Verfahren, ohne dass Ihre Schulden erlassen werden.
für Ihren Eigenantrag nach dem Gutachten
oder Berufsgenossenschaft
Sie bleiben trotz Insolvenz auf den Schulden sitzen
bei Gläubigeranträgen reichen wir in bis zu 3 Tagen ein
„Ein Gläubigerantrag setzt eine Frist, mehr ändert er nicht. Wer sie hält, kommt genauso schuldenfrei aus dem Verfahren wie jeder andere."Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gründer der Kanzlei
Acht Schritte, die wir am Tag Ihres Anrufs beginnen.
Die Frist läuft ab Zustellung. Fordern Sie den Rückruf an, wir prüfen Ihr Schreiben am selben Tag.
Rückruf anfordernMit der Zustellung des Gutachtens, in dem das Gericht Ihre Zahlungsunfähigkeit feststellt. Bringen Sie das Schreiben mit Datum zum Erstgespräch.
Ja, wenn Sie die Forderung bezahlen oder der Gläubiger einer Ratenzahlung zustimmt und den Antrag zurücknimmt. Das verhandeln wir für Sie.
Das Gericht eröffnet das Verfahren ohne Restschuldbefreiung. Ihr Vermögen wird verwertet, die restlichen Schulden bleiben bestehen.
Ja, wenn der Insolvenzverwalter die Tätigkeit freigibt. Das bereiten wir mit dem Eigenantrag vor.
Unser Festpreis für die Regelinsolvenz, 1.149,99 € plus 45,99 € je Gläubiger. Mit Beratungshilfeschein kostenfrei.
Bei Gläubigeranträgen in bis zu drei Tagen, wenn Sie uns die Unterlagen vollständig geben.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, wir beantworten sie sofort.
Rückruf anfordernFachanwalt für Insolvenzrecht, Partner
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner
Rechtsanwältin für Insolvenzrecht
Das Verfahren für Selbstständige. Ihre Selbstständigkeit können Sie fortführen.
Zur RegelinsolvenzWenn Sie nicht selbstständig sind und weniger als 20 Gläubiger haben.
Zur PrivatinsolvenzSie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.
Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.
Tipps und Antworten aus 14 Jahren Praxis.
Wie viel von Ihrem Gehalt geschützt ist und wie sich der Betrag mit Kindern erhöht.
Beitrag lesenWelche Bescheinigung Sie brauchen und wie schnell der Schutz wirkt.
Beitrag lesenWas ein außergerichtlicher Vergleich kostet und für wen er sich lohnt.
Beitrag lesen