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Notfall: Insolvenzantrag durch einen Gläubiger

Ein Gläubiger hat Insolvenz gegen Sie beantragt. Sie haben zwei Wochen, wir reagieren heute.

Stellt ein Gläubiger den Antrag, bleiben Ihnen nach dem Gutachten zwei Wochen für Ihren Eigenantrag mit Restschuldbefreiung. Verpassen Sie die Frist, bleiben Sie trotz Insolvenz auf Ihren Schulden sitzen. Wir reagieren noch am selben Tag.

Alternative H1Insolvenzantrag vom Finanzamt oder der Krankenkasse? Rufen Sie heute an.

Bei Gläubigeranträgen ruft Sie ein Berater innerhalb von 24 Stunden zurück.

Ihre Frist

Zwei Wochen ab Zustellung des Gutachtens

§ 287 Abs. 1 S. 2 InsO. Das Gericht lässt zuerst prüfen, ob Sie zahlungsunfähig sind. Mit dem Ergebnis beginnt die Frist für Ihren eigenen Antrag.

Rückruf innerhalb von 24 Stunden, direkt von Ihrem Berater.


2.500+ Mandate pro Jahr
seit 14 Jahren bundesweite Schuldnerberatung
Reaktion innerhalb von 24 Stunden
Was passiert ist

Wie es zu einem Gläubigerantrag kommt

Gläubigeranträge stellen fast immer das Finanzamt, eine Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft. Betroffen sind meist Selbstständige mit Rückständen bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen. Das Gericht prüft dann, ob Sie zahlungsunfähig sind.

Der Gläubiger beantragt nur die Insolvenz. Ihre Restschuldbefreiung müssen Sie selbst beantragen, innerhalb von zwei Wochen nach dem Gutachten. Sonst endet das Verfahren, ohne dass Ihre Schulden erlassen werden.

Frist
2 Wochen

für Ihren Eigenantrag nach dem Gutachten

Antragsteller
Finanzamt, Krankenkasse

oder Berufsgenossenschaft

Ohne Reaktion
Keine Restschuldbefreiung

Sie bleiben trotz Insolvenz auf den Schulden sitzen

Mit uns
Antrag in Tagen

bei Gläubigeranträgen reichen wir in bis zu 3 Tagen ein

Foto: Andre Kraus, lächelnd
„Ein Gläubigerantrag setzt eine Frist, mehr ändert er nicht. Wer sie hält, kommt genauso schuldenfrei aus dem Verfahren wie jeder andere."
Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gründer der Kanzlei
Erste Hilfe

Was wir sofort für Sie tun

Acht Schritte, die wir am Tag Ihres Anrufs beginnen.

  1. Fristverlängerung.Wir wirken auf eine Verlängerung der Frist für Ihren Eigenantrag hin, wenn die zwei Wochen nicht reichen.
  2. Eigenantrag mit Restschuldbefreiung.Wir stellen Ihren Antrag auf Insolvenz und Restschuldbefreiung, damit Sie nach drei Jahren schuldenfrei sind.
  3. Gegenglaubhaftmachung.Ist der Gläubigerantrag unbegründet, legen wir dem Gericht dar, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
  4. Verhandlung mit dem Antragsteller.Oft nimmt das Finanzamt oder die Krankenkasse den Antrag gegen eine Ratenvereinbarung zurück.
  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch.Bei Verbrauchern schreibt § 305 Abs. 3 InsO ihn vor. Wir holen ihn nach und stellen die Bescheinigung selbst aus.
  2. Schutz Ihres Kontos.P-Konto einrichten und Bescheinigung ausstellen, damit Ihr Einkommen geschützt bleibt.
  3. Vertretung gegenüber Gericht und Verwalter.Alle Schreiben laufen über uns.
  4. Vertretung im Prozess.Kommt es zum Streit über die Forderung, vertreten wir Sie vor Gericht.

Die Frist läuft ab Zustellung. Fordern Sie den Rückruf an, wir prüfen Ihr Schreiben am selben Tag.

Rückruf anfordern

Häufige Fragen zum Gläubigerantrag

Wann beginnt die Zwei-Wochen-Frist?

Mit der Zustellung des Gutachtens, in dem das Gericht Ihre Zahlungsunfähigkeit feststellt. Bringen Sie das Schreiben mit Datum zum Erstgespräch.

Kann ich den Antrag noch abwenden?

Ja, wenn Sie die Forderung bezahlen oder der Gläubiger einer Ratenzahlung zustimmt und den Antrag zurücknimmt. Das verhandeln wir für Sie.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Das Gericht eröffnet das Verfahren ohne Restschuldbefreiung. Ihr Vermögen wird verwertet, die restlichen Schulden bleiben bestehen.

Kann ich meinen Betrieb weiterführen?

Ja, wenn der Insolvenzverwalter die Tätigkeit freigibt. Das bereiten wir mit dem Eigenantrag vor.

Was kostet das?

Unser Festpreis für die Regelinsolvenz, 1.149,99 € plus 45,99 € je Gläubiger. Mit Beratungshilfeschein kostenfrei.

Wie schnell können Sie einreichen?

Bei Gläubigeranträgen in bis zu drei Tagen, wenn Sie uns die Unterlagen vollständig geben.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, wir beantworten sie sofort.

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Ihre Ansprechpartner

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Foto: Andre Kraus

Andre Kraus

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner

Foto: Dr. Veaceslav Ghendler

Dr. Veaceslav Ghendler

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Foto: Johanna Hermann-Seifert

Johanna Hermann-Seifert

Rechtsanwältin für Insolvenzrecht

Wie es nach dem Eigenantrag weitergeht

Regelinsolvenz

Das Verfahren für Selbstständige. Ihre Selbstständigkeit können Sie fortführen.

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Privatinsolvenz

Wenn Sie nicht selbstständig sind und weniger als 20 Gläubiger haben.

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Rückrufwunsch

Wir rufen Sie zurück.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.

Bild: Berater freundlich im Telefonat, Seitenprofil am Monitor. Offen und sympathisch, kein Anwalt im schwarzen Anzug hinter großem Schreibtisch.
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