Die GmbH-Insolvenz ist das Verfahren für Geschäftsführer, deren Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Wir stellen den Antrag in der Frist und halten Sie persönlich aus der Haftung. Vorher prüfen wir, ob eine Löschung ohne Insolvenz möglich ist.
Alternative H1GmbH-Insolvenz ohne persönliche Haftung. Wir stellen den Antrag in der Frist.
Ist die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, müssen Sie als Geschäftsführer innerhalb von drei Wochen Insolvenz beantragen. Das Verfahren wickelt die Gesellschaft ab oder saniert sie. Ihr Ziel dabei ist Ihre persönliche Enthaftung.
ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 15a InsO).
der fälligen Verbindlichkeiten in drei Wochen zahlbar (BGH II ZR 88/16).
keine Stundung, keine Prozesskostenhilfe.
bei Verbindlichkeiten bis ca. 1.500 € ohne Insolvenzverfahren.
„Das Hauptziel des Geschäftsführers ist seine persönliche Enthaftung. Wer die drei Wochen verstreichen lässt, haftet mit dem Privatvermögen für jede weitere Zahlung."Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gründer der Kanzlei
Die GmbH schützt Ihr Privatvermögen nur, solange Sie rechtzeitig handeln. Ab dem Tag der Zahlungsunfähigkeit gelten andere Regeln.
Sie ist es, wenn Sie innerhalb von drei Wochen weniger als 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten bezahlen können. Überschuldet ist sie, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht.
Drei Abschnitte. Im ersten entscheidet sich, ob es überhaupt ein Insolvenzverfahren braucht.
Sie rufen an oder wir Sie. Wir prüfen Frist und Haftung.
Vollmacht und Unterlagen. Wir sagen Ihnen, welche Zahlungen Sie noch leisten dürfen.
Wir prüfen Löschung oder Vergleich und bereiten den Antrag vor.
Antrag beim Gericht. Ab jetzt sprechen Gläubiger und Gericht mit uns.
Prüfen Sie in der Krise täglich Liquidität und Bilanz. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Zahlungsunfähigkeit eintritt, auch wenn Sie es erst später bemerken.
Haften Sie aus Bürgschaften oder Darlehen persönlich, kümmern wir uns parallel um Ihre Regelinsolvenz oder einen Vergleich.
Im Erstgespräch prüfen wir Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung mit Ihnen und sagen Ihnen, welche Zahlungen Sie noch leisten dürfen. Sie sprechen mit einem Berater aus unserem Team, das nur Schulden und Insolvenz macht. Am Ende des Gesprächs haben Sie einen konkreten ersten Plan für Ihren Weg aus den Schulden.
Beide prüfen wir, bevor wir einen Antrag stellen.
Übersteigen die Verbindlichkeiten etwa 1.500 € nicht und können Sie sie als Gesellschafter übernehmen, wird die GmbH ohne Insolvenzverwalter gelöscht. Kein Verfahren, kein Eintrag der Insolvenz im Handelsregister, Ihre Reputation bleibt unberührt.
Reicht das Vermögen nicht für die Verfahrenskosten (unter etwa 3.000 €), weist das Gericht den Antrag ab. Die GmbH wird liquidiert und gelöscht. Ihre Antragspflicht haben Sie damit erfüllt.
Auch ohne Geschäftsbetrieb laufen Kosten weiter. Deshalb lohnt sich die Löschung.
| Position | pro Jahr |
|---|---|
| IHK-Beitrag | ab 310 € |
| Bundesanzeiger | ab 78 € |
| Buchführung und Jahresabschluss | individuell |
| Kontoführung | individuell |
Ab dem Tag, an dem die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt. Nicht ab dem Tag, an dem Sie es bemerken.
Nur, wenn Sie zu spät beantragen, nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit weiter zahlen oder Beiträge und Steuern nicht abführen. Genau das verhindern wir.
Nur solche, die den Betrieb für das Verfahren erhalten, etwa Miete und Strom. Was genau, klären wir am ersten Tag.
Verfahrenskosten von 1.500 bis 3.000 €, abhängig von der Masse, plus unser Festpreis. Stundung oder Prozesskostenhilfe gibt es bei der GmbH nicht.
Über einen Insolvenzplan oder einen Vergleich mit den Gläubigern vor dem Antrag. Ob das realistisch ist, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
Die betreffen Sie privat. Dafür bereiten wir parallel eine Regelinsolvenz oder einen Vergleich vor.
Ihre Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir sie.
Kostenlose ErstberatungUnser Honorar ist ein Festpreis und steht vor der Beauftragung fest. Dazu kommen die Verfahrenskosten des Gerichts.
| Position | Preis |
|---|---|
| Honorar GmbH-Insolvenzantrag | [Preis] |
| Verfahrenskosten Gericht und Verwalter | 1.500 bis 3.000 € |
| Löschung wegen Vermögenslosigkeit statt Insolvenz | [Preis] |
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer.
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner
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Rechtsanwältin für Insolvenzrecht
Die Frist läuft und Sie wollen den Antrag stellen?
Auf der Beauftragungsseite füllen Sie Vollmacht und Auftrag online aus. Wir beginnen am selben Tag.
Für Ihre privaten Schulden aus Bürgschaften und Darlehen. Ihre Selbstständigkeit können Sie fortführen.
Zur RegelinsolvenzEinigung mit den Gläubigern ohne Gericht, für die GmbH oder für Sie privat.
Zum VergleichSie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären. Hinterlassen Sie Ihre Nummer und wann wir Sie am besten erreichen. Wir rufen an, hören zu und besprechen in Ruhe Ihre Situation. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Der Rückruf kommt direkt aus unserem Beratungsteam, kostenlos und innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Telefonisch erreichen Sie unser Büro unter 0221 – 6777 00 55, Montag bis Sonntag, 9 bis 22 Uhr.
Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf.
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